Der Haftbefehl gegen die MA-Korrespondent*innen Sadiye Eser und Sadık Topaloğlu ist aufgehoben worden. Vor der 22. Strafkammer Istanbul hat heute die erste Hauptverhandlung im Prozess wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation stattgefunden. Das Gericht ordnete die Freilassung an.
Der Haftbefehl beruhte auf Aussagen eines Kronzeugen, der vom türkischen „Reuegesetz“ Gebrauch macht. Die Journalist*innen waren am 29. November nach dem Verlassen des Istanbuler Büros der Nachrichtenagentur Mezopotamya Ajansi (MA) festgenommen worden. Vor dem Haftrichter beriefen sich beide in ihren Aussagen auf ihre journalistische Tätigkeit und wiesen die Vorwürfe zurück.