Die in der Türkei ansässige Medienrechtsorganisation „Media and Law Studies Association” (MLSA) hat im Fall des kurdischen Journalisten Aziz Oruç Verfassungsbeschwerde beim türkischen Verfassungsgericht in Ankara erhoben. MLSA begründet den Schritt vom Freitag mit der fortdauernden Inhaftierung und der damit einhergehenden Verletzung der Pressefreiheit und des Rechts auf Freiheit und Sicherheit. Oruç war vor rund einem Jahr in der nordkurdischen Provinz Agirî (türk. Ağrı) unter Terrorvorwürfen in Untersuchungshaft genommen worden. Die Justiz wirft dem 36-Jährigen aufgrund seiner Berichterstattung „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ und „Terrorpropaganda“ vor. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.
Laut MLSA ist die Inhaftierung von Aziz Oruç politisch motiviert. Somit sei sein Freiheitsentzug nicht nur ein Eingriff in die Pressefreiheit, sondern stelle zudem einen Verstoß gegen Artikel 18 der europäischen Menschenrechtskonvention dar. Nach dem Artikel dürfen Rechte und Freiheiten nur zu den vorgesehenen Zwecken eingeschränkt werden.
Aziz Oruç wurde am 18. Dezember im Landkreis Bazîd (Doğubayazıt) verhaftet. Vor seiner Inhaftierung in der Türkei hatte der ehemalige Korrespondent der per Notstandsdekret verbotenen Nachrichtenagentur DIHA versucht, vom Iran aus über Armenien nach Europa zu gelangen, um politisches Asyl zu beantragen. An der armenisch-iranischen Grenze wurde er festgenommen und gefoltert. Ein daraufhin aus der Not heraus gestelltes Asylgesuch wurde erst gar nicht an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Stattdessen wurde der zweifache Vater an iranische Sicherheitskräfte überstellt. Nach einer weiteren Festnahme auf iranischer Seite der Grenze, erneuter Folter und einer Geldstrafe wurde Oruç schließlich in der Nacht zum 11. Dezember 2019 barfuß und nur in Unterwäsche gekleidet im türkischen Grenzgebiet ausgesetzt.
Vor dem Erfrierungstod retteten ihn Abdullah Ekelek, der Ko-Vorsitzende des HDP-Kreisverbands in Bazîd, sowie der Lokalpolitiker Muhammet İkram Müftüoğlu. Nachdem zunächst mehrere Verletzungen versorgt wurden, die sich Oruç am Grenzzaun zugezogen hatte, machten sich die drei Männer auf den Weg Richtung Amed (Diyarbakir), zur Familie des Journalisten. Kurz nach der Abfahrt erfolgte der Zugriff der Polizei. Oruç wurde vermutlich seit seinem Grenzübertritt observiert. Nach einer Woche in Polizeigewahrsam wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen. Auch Ekelek und Müftüoğlu wurden verhaftet – wegen „Unterstützung einer Terrororganisation”. In ihrem Fall ordnete das Gericht beim Prozessauftakt am 21. Juli die Aufhebung der Haftbefehle gegen Meldeauflagen an.