EGMR weist Individualbeschwerden von Journalisten ab

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Individualbeschwerden von 46 kurdischen Journalist*innen, denen in der Türkei vorgeworfen wird, Verbindungen zum „KCK-Pressekomitee“ zu unterhalten, abgewiesen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird sich nicht mit den unrechtmäßigen Inhaftierungen im Rahmen des sogenannten „KCK-Pressekomitee“-Verfahrens befassen. Die Straßburger Richter wiesen die Beschwerden von 46 kurdischen Journalist*innen als unzulässig ab. Die innerstaatlichen Rechtsmittel seien noch nicht ausgeschöpft - es bestehe noch die Option der Individualbeschwerde vor dem türkischen Verfassungsgerichtshof, hieß es zur Begründung.

Die Türkei hat vor einigen Jahren zwar die Individualverfassungsbeschwerde eingeführt. Das Instrument existierte allerdings zum Zeitpunkt der Beschwerden der kurdischen Journalist*innen beim EGMR noch nicht.

„KCK-Pressekomitee“-Verfahren

Am 20. Dezember 2011 startete die türkische Polizei eine Reihe von landesweiten koordinierten Operationen, die sogenannten „KCK-Presse-Operationen”. Bei den Razzien, die sich gegen Medienorganisationen richteten, wurden 46 Journalist*innen festgenommen. 32 von ihnen kamen in Untersuchungshaft. Betroffen waren Organisationen, die in der Tradition freier, kurdischer Medien stehen, wie die Tageszeitungen Azadiya Welat und Özgür Gündem, die Nachrichtenagenturen DIHA und ANF sowie die Zeitschrift „Demokratik Modernite”, und deren Mitarbeiter*innen. Erst sechs Monate später wurde eine Anklageschrift ausgestellt, in der ihre journalistischen Aktivitäten als „Beweismaterial” aufgeführt wurden.