Oberstes Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Behdînan-Aktivisten

Das oberste Berufungsgericht von Hewlêr hat die Haftstrafen gegen fünf Journalisten und Aktivisten aus der südkurdischen Behdînan-Region bestätigt. Der Rechtsbeistand hat angekündigt, umgehend Revisionsbeschwerde einzulegen.

Der Kassationshof in Hewlêr (Erbil) hat die Haftstrafen gegen fünf Journalisten und Aktivisten aus der südkurdischen Behdînan-Region bestätigt. Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat das oberste Berufungsgericht die Beschwerde ihrer Mandanten Sherwan Sherwani, Guhdar Zebari, Ayaz Karam, Shivan Saeed Omar und Hariwan Issa mit einer Mehrheit von drei zu zwei Stimmen zurückgewiesen, teilten die Rechtsanwälte bei einer Presseerklärung vor dem Gerichtsgebäude mit.

Die fünf Betroffenen waren im Februar in einem von internationalen Menschenrechtsorganisationen als „zutiefst fehlerhaft“ und „unfair“ angeprangerten und von politischer Einmischung geprägten Verfahren  wegen „Untergrabung der nationalen Sicherheit“ zu jeweils sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Anhörung fand hinter verschlossenen Türen statt, die Angeklagten wurden nach eigenen Angaben unter Folter gezwungen, „vorgefertigte Geständnisse“ zu unterzeichnen. Während der Untersuchungshaft wurde ihnen das Recht auf Zugang zu ihrem Rechtsbeistand verweigert. Erst beim Prozess am 15. und 16. Februar konnten sie kurz vor der Verhandlung für wenige Minuten mit ihren Anwälten sprechen.

Verhaftet worden waren die Journalisten Sherwan Sherwani, Guhdar Zebari und Ayaz Karam sowie die Aktivisten Shivan Saeed Omar und Hariwan Issa letzten Oktober mit dutzenden weiteren Personen im Zusammenhang mit den regierungsfeindlichen Protesten gegen Misswirtschaft, Korruption und ausstehende Beamtengehälter. In einigen Fällen war der Aufenthaltsort über drei Monate lang nicht bekannt gewesen. Das Strafmaß gegen sie war faktisch von Premierminister Mesrûr Barzanî (PDK) vorgegeben worden. Dieser hatte die Beschuldigten nur wenige Tage vor der Urteilsverkündung öffentlicht als „Agenten“ verleumdet und sie der Spionage bezichtigt: „Sie haben versucht, Gebäude zu sprengen und Ausländer in der Region zu entführen oder zu töten. Diese Personen haben sich nur als Aktivisten oder Journalisten getarnt, doch hinter den Kulissen taten sie andere Dinge. Es sind bewaffnete Personen mit einer zerstörerischen Mentalität, die für andere Länder arbeiten.“ Die Organisation Human Rights Watch (HRW) bezeichnete die Behauptungen Barzanîs als „unangemessene politische Einmischung in den Prozess auf höchster Ebene”, die die Unschuldsvermutung verletzen würde.

Der Rechtsbeistand der Journalisten und Aktivisten zeigte sich empört über das Urteil des Kassationshofs und hat angekündigt, dagegen vorzugehen. Laut dem Anwalt Bashdar Hassan begründet das Gericht seine Entscheidung unter anderem damit, dass die behaupete Spionage angeblich damit erwiesen sei, da seine Mandanten „in Kontakt mit den Botschaften Deutschlands und der USA gestanden und Geldbeträge erhalten hätten“. Die Behauptung sei neu, so Hassan. „Wir appellieren an die Vertretungen beider Länder, sich baldmöglichst zu den Vorwürfen zu äußern und die Wahrheit ans Licht zu bringen. Dem Präsidenten der Region Kurdistan legen wir nahe, über eine Amnestie für diese Gefangenen nachzudenken.“