Anklage gegen kurdische Medienschaffende in Amed zugelassen

Das zuständige Strafgericht in Amed hat die von der Generalstaatsanwaltschaft erhobene Klage gegen kurdische Journalist:innen zugelassen. Insgesamt 22 Personen werden in dem Verfahren der Mitgliedschaft in der PKK beschuldigt.

Die vierte Gerichtskammer für schwere Straftaten in Diyarbakır (ku. Amed) hat die von der Generalstaatsanwaltschaft eingereichte Anklageschrift gegen 20 kurdische Medienschaffende zugelassen. Beschuldigt in dem Verfahren sind insgesamt 22 Personen, 20 von ihnen sind Medienschaffende und arbeiten für die kurdischen Nachrichtenagenturen Mezopotamya und JinNews, die Zeitung Xwebûn sowie die Produktionsfirmen Piya, Arî und Pel. Insgesamt 16 der betroffenen Journalist:innen befinden sich seit Juni vergangenen Jahres wegen des dringenden Verdachts der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ in Untersuchungshaft.

Bei der vermeintlichen „Terrororganisation“, denen die Medienschaffenden angehören sollen, handelt es sich um die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Worauf sich die Vorwürfe gegen sie beziehen, ist nicht bekannt. Die Ermittlungsakten unterliegen einer Geheimhaltungsklausel und sind auch für die Rechtsbeistände nicht zugänglich. Daher ist auch das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß nicht bekannt. Regierungsnahe Medien wie die amtliche Nachrichtenagentur AA und der staatliche Sender TRT dagegen haben offensichtlich Einblick in die Ermittlungsunterlagen.

So hatte es in Berichten zur kruden Argumentation des Verfahrens geheißen, es sei festgestellt worden, dass die Beschuldigten und ihre Arbeitgeber „Propaganda für eine Terrororganisation“ betreiben würden, TV-Programme „zugunsten ihres Anführers“ – gemeint ist der PKK-Begründer Abdullah Öcalan – produziert hätten, zur Beeinflussung der Öffentlichkeit „Agitation“ praktizierten, indem sie den Eindruck erweckten, „Operationen türkischer Streitkräfte gegen die Terrororganisation würden sich gegen das kurdische Volk richten“, sich „für die Legitimation der Terrororganisation“ einsetzten, „Anweisungen der PKK-Führungsebene“ weiterleiteten und „Terroristen mittels Nachrichtenbeiträgen und TV-Programmen über Operationen und Aktivitäten der Luftwaffe“ informierten.

Die Plattform der Journalistinnen Mesopotamiens (MKGP) wertete die Inhaftierungen als einen Versuch, die freien Medien in der Türkei mundtot zu machen und eine Berichterstattung über den Krieg in Kurdistan zu verhindern. Die verhafteten Journalist:innen arbeiten für Medieneinrichtungen, die als einzige schwerpunktmäßig über die antikurdische Unterdrückung, Gewalt und Repression des türkischen Staates in der Türkei selbst, aber auch in Syrien und dem Irak, berichten. Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) hatte die Verhaftungswelle scharf kritisiert und erklärt, die Politik instrumentalisiere die Justiz, um Druck auf die kurdische Gemeinschaft und kurdische Medien auszuüben.

Bei den inhaftierten Angeklagten handelt es sich um die Direktorin der Frauennachrichtenagentur JinNews, Safiye Alagaş, den Ko-Vorsitzenden von DFG, Serdar Altan, den Redakteur der Nachrichtenagentur MA, Aziz Oruç, die beiden Redakteure der kurdischsprachigen Zeitung Xwebûn, Mehmet Ali Ertaş und Zeynel Abidin Bulut, den Moderator und ehemaligen MA-Redakteur Ömer Çelik, die Moderatorinnen Neşe Toprak und Elif Üngür, die Kameraleute Mazlum Doğan Güler, Ibrahim Koyuncu, Abdurrahman Öncü, Suat Doğuhan, Ramazan Geciken, Lezgin Akdeniz und Mehmet Şahin sowie um Remziye Temel, Buchhalterin von Piya Production.

Die Journalist:innen Gülşen Koçuk, Esmer Tunç, Mehmet Yalçın und Kadir Bayram sowie Feynaz Koçuk und Ihsan Ergülen wurden gegen Meldeauflagen freigelassen.