Selahattin Genç freigelassen: „Der Kampf geht weiter!"

Der Kurde Selahattin Genç ist nach fast 32 Jahren in türkischen Gefängnissen freigelassen worden. Bei seiner Entlassung in Amed erklärte der ehemalige politische Gefangene: „Die Karawane des Freiheitskampfes wird ihren Weg fortsetzen.“

Kurdischer politischer Gefangener in der Türkei

Selahattin Genç ist nach 31 Jahren und acht Monaten Gefangenschaft in der Türkei aus der Vollzugsanstalt Typ T Diyarbakır (ku. Amed) entlassen worden. Der heute 55-Jährige wurde Anfang 1993 im Alter von 23 Jahren in Şirnex-Hezex (tr. Şırnak-Idil) festgenommen und nach vierzig Tagen Folter vor einem Staatssicherheitsgericht wegen Separatismus zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er kam zunächst in ein Gefängnis in Xarpêt (Elazığ), wo er 1998 in einen Hungerstreik trat und nach sechzig Tagen ins Koma fiel. Danach war er in Gefängnissen in Midyad, Kırıkkale, Şirnex, Rize und zuletzt in Amed, wo er am Freitag freigelassen wurde.

Der Wind der Freiheit trifft mein Gesicht“

Vor dem Gefängnis wurde Selahattin Genç von zahlreichen Menschen erwartet, darunter Familienangehörige sowie Vertreter:innen der Gefangenenhilfsorganisation MED TUHAD-FED und die DEM-Abgeordnete Ceylan Akça. Begrüßt wurde Genç mit Blumen, Freudentrillern und der kurdischen Parole „Bijî berxwedana zindana” (Es lebe der Gefängniswiderstand).

Genç sagte, dass das kurdische Volk seit langer Zeit zu einem hohen Preis einen beispiellosen Kampf führt und seine fast 32-jährige Gefangenschaft angesichts dessen gering anzusehen sei. „Ich bin jetzt draußen und der Wind der Freiheit trifft mein Gesicht, aber mit halbem Herzen bin ich noch bei meinen Freunden, die ich drinnen zurücklassen musste. Ich danke allen, die gekommen sind. Es ist eine große Ehre für mich. Die Karawane des Freiheitskampfes wird ihren Weg fortsetzen. Wir verurteilen den Militarismus im Nahen Osten und werden unseren Kampf weiterführen.“

Strafe um zwanzig Monate verlängert

In der Türkei werden zu lebenslanger Haft verurteilte Gefangene in der Regel nach dreißig Jahren freigelassen. Im Fall von Selahattin Genç wurde die Strafe wegen „Beschädigung staatlichen Eigentums und Widerstand gegen Staatsbeamte“ um zwanzig Monate verlängert.