Weil er nicht bereut: Naif Işçi bleibt in Haft
Naif Işçi ist bereits sein halbes Leben in der Türkei im Gefängnis. Der 28-jährige Kurde wird nicht freigelassen, weil er sich nicht zu einem Reuebekenntnis zwingen lässt.
Naif Işçi ist bereits sein halbes Leben in der Türkei im Gefängnis. Der 28-jährige Kurde wird nicht freigelassen, weil er sich nicht zu einem Reuebekenntnis zwingen lässt.
Naif Işçi hat die Hälfte seines bisherigen Lebens in türkischen Gefängnissen verbracht. Der Kurde wurde 2010 im Alter von 14 Jahren in Cizîr (tr. Cizre) festgenommen und wegen „Begehens von Straftaten für eine Terrororganisation“, „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“, „Unerlaubter Besitz und Transport gefährlicher Substanzen“ und „Propaganda für eine Terrororganisation“ zu 24 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Oberste Gerichtshof der Türkei senkte das Strafmaß in Anbetracht seines Alters auf 16 Jahre Haft ab. Seitdem sind 14 Jahre vergangen. Obwohl mehr als Zweidrittel seiner Haftzeit abgelaufen sind und er auf Bewährung entlassen werden könnte, wird ihm dieses Recht verwehrt.
Über die Entlassung entscheiden sogenannte Beobachtungsausschüsse der jeweiligen Vollzugsanstalten. Diese Ausschüsse setzen sich aus Angestellten zusammen, die über keine juristische Kompetenz verfügen und trotzdem über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden können. Bei politischen Gefangenen wird die Freilassung in vielen Fällen von einem Reuebekenntnis abhängig gemacht. Im Fall von Naif Işçi hat der Ausschuss in der T-Typ-Vollzugsanstalt Ahlat die Freilassung jetzt zum fünften Mal abgelehnt. Laut der Entscheidung vom 1. August werden dem 28-Jährigen „fehlende Reue“ und die Teilnahme an einem Hungerstreik vorgeworfen. Der Fall soll in drei Monaten erneut geprüft werden.
Schlechter Gesundheitszustand
Der Gesundheitszustand von Naif Işçi ist aufgrund der Haftbedingungen schlecht. Kurz vor seiner Festnahme hatte er einen Unfall, bei dem er sich einen Bruch am Bein zugezogen hatte, der mit einer Metallplatte provisorisch fixiert worden war. Obwohl diese wieder hätte entnommen werden müssen, ist in Haft nichts dergleichen geschehen. Sein linkes Bein hat sich verkürzt, und er kann praktisch nicht mehr laufen. Bereits vor drei Jahren hatte der Menschenrechtsverein IHD seine Freilassung aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes gefordert. Neben seinen Problemen mit seinem Bein leidet er an einer schweren Magenkrankheit und Blutarmut. Er hat massiv Gewicht verloren.