Keine Entlassung nach 30 Jahren Haft

Die seit 30 Jahren inhaftierte Nuriye Adet kommt trotz Ablauf ihrer Haftzeit nicht frei. Sie wurde von der Gefängniskommission nach ihrer Meinung zu Abdullah Öcalan gefragt und gab keine Distanzierung ab.

Willkür in den Gefängnissen der Türkei

Die Vollzugskommission verschob die weitere Prüfung der Freilassung der seit 30 Jahren einsitzenden politischen Gefangenen Nuriye Adet erneut um sechs Monate. Vor drei Monaten war bereits eine Freilassung von der Vollzugskommission verhindert worden. Adet war 1994 in Rêşqelas (tr. Iğdır) verhaftet und vor einem der berüchtigten Staatssicherheitsgerichte wegen „Störung der Einheit des Staates“ zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nachdem sie in den Gefängnissen von Sivas, Uşak und Amasya inhaftiert war, wurde Adet 2007 in das Frauengefängnis von Sincan verlegt.

Adets Haftzeit lief am 3. März aus. Bereits am 29. Februar entschied die Vollzugskommission, dass die politische Gefangene die nächsten drei Monate nicht entlassen wird. Die Entscheidung wurde vom Vollzugsgericht und Obersten Gericht bestätigt.

Bei ihrer zweiten Anhörung wurde sie gefragt: „Sehen Sie Abdullah Öcalan als Führungspersönlichkeit an?“, und „Was denken Sie über die PKK?“. Adet erklärte gegenüber den Ausschussmitgliedern, dass sie 30 Jahre lang unter dem Vorwurf der PKK-Mitgliedschaft inhaftiert sei und sagte: „Ich bin seit 30 Jahren zu Unrecht und widerrechtlich inhaftiert und werde seit 16 Jahren an diesem Ort festgehalten. Sie alle kennen mich gut. Sie wissen, wer ich bin und was ich denke. Trotzdem stellen Sie solche Fragen. Die kurdischen, arabischen und nahöstlichen Völker sehen den PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan und kurdischen Repräsentanten als Wegweiser an. Auch ich betrachte den Repräsentanten des kurdischen Volkes Abdullah Öcalan als Wegweiser.“ Die Ausschussmitglieder antworteten: „Wir wissen, wie sie denken.“

Nächste Überprüfung im November

In ihrem Beschluss behauptete der Vollzugsausschuss, Adet sei in disziplinarische Zwischenfälle verwickelt, machte aber keine konkreten Angaben, worum es gehe. In der Entscheidung wird auch nichts in Bezug auf die Vernehmung im Rahmen der Sitzung des Ausschusses erwähnt, stattdessen wurde behauptet, Adet habe sich nicht an die Sicherheitsbestimmungen in Haft gehalten. Ihre nächste Überprüfung wurde auf den 14. November angesetzt.

Der türkische Staat verweigert politischen Gefangenen systematisch die Freilassung. Sie sollen zu einem Reuebekenntnis gezwungen und so gebrochen werden. Das betrifft insbesondere viele Gefangene, die in den 90er Jahren vor den Staatssicherheitsgerichten in Serie zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden waren. Die Vollzugsausschüsse sind im Rahmen einer Vollzugsreform durch AKP/MHP-Regime installiert worden und dienen dazu, missliebigen Gefangenen auch nach dem Ende der Haftzeit ihre Entlassung zu verweigern.