Die Freiheitliche Juristenvereinigung (ÖHD), der Menschenrechtsverein (IHD), die Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) und die Stiftung zur Untersuchung von Gesellschaft und Recht (TOHAV) haben sich in einem offenen Brief an das Ministerkomitee des Europarats gewandt und fordern dieses auf, die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Bezug auf die Inhaftierung von Abdullah Öcalan, Hayati Kaytan, Emin Gurban und Civan Boltan zu kontrollieren.
Das Ministerkomitee ist verpflichtet, die Erfüllung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu überwachen und sicherzustellen. In dem Schreiben der Menschenrechtsorganisationen geht es um die Umsetzung des EGMR-Urteils, in dem festgeschrieben wurde, dass es dem in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Recht auf Hoffnung widerspricht, dass sich Abdullah Öcalan, Hayati Kaytan, Emin Gurban und Civan Boltan ohne die Möglichkeit einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung in verschärfter lebenslänglicher Haft befinden. Dieser Punkt müsse auf die Tagesordnung der wöchentlichen Sitzungen des Ministerkomitees gesetzt und in den diplomatischen Beziehungen mit der Türkei thematisiert werden. Entsprechend der EGMR-Urteile müsse auch in der türkischen Justiz unterschiedslos allen Gefangenen die Möglichkeit gegeben werden, von dem Recht auf bedingte vorzeitige Freilassung zu profitieren.
Die Menschenrechtsorganisationen erinnern in ihrem Schreiben an eine Erklärung des damaligen türkischen stellvertretenden Ministerpräsidenten Mehmet Ali Şahin im Rahmen der Debatte um die Abschaffung der Todesstrafe: „Wenn du eine Person hinrichtest, stirbt sie einmal. Wenn du eine ernste Strafe verhängst, tötest du sie jeden Tag.“