Kurdische Flüchtlinge sitzen im Flughafen Zürich fest

Mehrere kurdische Familien und Einzelpersonen sitzen seit Wochen am Flughafen Zürich fest.

Mehrere kurdische Familien und Einzelpersonen, die es aus der Türkei, dem Irak und Syrien in die Schweiz geschafft haben, sitzen seit drei Wochen am Flughafen Zürich fest.

Zwei der Familien haben sich 50 Tage im Transitbereich des Flughafens befunden, bevor sie in das Asylzentrum des Kantons gebracht wurden. Die Flüchtlinge beantragten sofort nach ihrer Ankunft Asyl aufgrund von politischer Verfolgung. Sie werden aufgrund der Weigerung der Behörden, die Asylanträge entgegen zu nehmen, festgehalten. Die Schweizer Regierung zielt darauf ab, die Schutzsuchenden in Durchreisestaaten abzuschieben. Die meisten der Familien sind über Südafrika in die Schweiz eingereist. Südafrika gilt der Schweiz als „sicherer Drittstaat“.

Für die Regierung ist alles normal

Die Schweizer Migrationsbehörden bezeichnen dieses Vorgehen als vollkommen normal. Dem Gesetz nach darf der Staat Asylsuchende sechzig Tage festhalten. Es muss nur die Versorgung mit Unterkunft und Nahrung sichergestellt werden.

Als Sprecher der Schweizer Migrationsbehörde erklärte Lukas Rieder, dass niemand es für gut halte, Kinder so lange im Transitbereich festzuhalten. Die Situation sei jedoch „nicht so schlecht“, denn es handele sich nicht um ein Gefängnis. Die Betroffenen hätten die Möglichkeit, verschiedenen Aktivitäten nachzugehen.

Die Darstellung Lukas Rieders widerspricht den Schilderungen der Betroffenen vollkommen. Die Familien berichten, die Situation sei unerträglich und zermürbend langweilig. Ein Flüchtling aus der Türkei erzählt: „Die Männer befinden sich in einem Raum, Frauen und Kinder in einem anderen. Es ist für mich wie ein Gefängnis.“

Nach Schweizer Recht ist es illegal, Kinder für Abschiebungen festzuhalten. Die Kinder am Flughafen leben jedoch unter denselben Bedingungen wie ihre Eltern. Ein kleines Mädchen sagt: „Mir geht es sehr schlecht. Es gibt nichts zu tun. Ich will hier raus.“

Risiko einer Abschiebung nach Südafrika

Alle Flüchtlinge fürchten die Abschiebung in die Länder, die sie zwangsläufig durchreist haben, und die von dort erfolgende Weiterschiebung in die Türkei. Kettenabschiebungen sind eigentlich nach internationalem Recht verboten. Die Schweizer Regierung scheint diese Gefahr jedoch bewusst zu ignorieren. Menschenrechtsorganisationen betrachten Südafrika nicht als ein sicheres Land. Der Schweizer Anwalt Alain Bovard von Amnesty International sagte: „Es gibt keine Garantie, dass die Personen dort ein vollständiges und korrektes Asylverfahren erhalten.“ Er fügte hinzu, dass Personen ohne Ausweise praktisch keine Chance auf eine Anhörung hätten und zurück in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben werden.

Es gibt bereits Urteile

Im vergangenen Februar stoppte das oberste Verwaltungsgericht die Entscheidung der Schweizer Migrationsbehörde, die kurdische Journalistin Hülya Emeç aus dem Transit am Flughafen Zürich in ihr Durchreiseland Brasilien abzuschieben, da Brasilien nicht als sicherer Staat bezeichnet werden könne und nicht in der Lage sei, ein gerechtes Asylverfahren durchzuführen. Daher bestünde die Gefahr der Kettenabschiebung in die Türkei.