Krebskranker Gefangener wird Kontrolluntersuchung verweigert
Die an Kehlkopfkrebs erkrankte politische Gefangene Şehriban Mimkara wurde seit fünf Monaten nicht mehr zur Kontrolluntersuchung gebracht.
Die an Kehlkopfkrebs erkrankte politische Gefangene Şehriban Mimkara wurde seit fünf Monaten nicht mehr zur Kontrolluntersuchung gebracht.
In türkischen Gefängnissen befinden sich nach Statistiken des Menschenrechtsvereins IHD 651 schwer kranke und 1517 kranke Gefangene. Allein in den Gefängnissen in Riha (tr. Urfa) und Sewerêg (Siverek) sind mindestens 279 kranke Gefangene inhaftiert. 24 von ihnen sind schwer erkrankt. Eine von ihnen ist die politische Gefangene Şehriban Mimkara. Die unter dem Verfolgungsparagrafen „Mitgliedschaft in einer Terrorganisation“ inhaftierte Gefangene ist an Kehlkopfkrebs erkrankt. Ihre Anwältin Gül Fehime Binici berichtet, der Krebs habe bereits gestreut.
Mimkara befindet sich seit dem 2. Februar 2021 in Haft. Im Januar wurde bei ihr Kehkopfkrebs diagnostiziert. Sie wurde sofort operiert und einer von drei Krebsherden wurde entfernt. Die Ärzte erklärten, dass die beiden anderen Krebsgeschwüre wachsen und entfernt werden müssten; Mimkara müsse zweimal im Monat zur Kontrolle ins Krankenhaus kommen. Sie wurde das letzte Mal im April zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Die Gefängnisverwaltung lehnte seitdem systematisch jeden Antrag auf Transport ins Krankenhaus ab und verschob den Termin immer wieder um eine Woche.
Anwältin: „Es handelt sich um Willkür“
Gül Fehime Binici ist Anwältin von Şehriban Mimkara
Mimkaras Anwältin Gül Fehime Binici bezeichnete das Verhalten der Verwaltung als „Willkür“ und eine Verletzung des Rechts auf Gesundheit. Sie erklärte: „Die Willkürpraxis gegen politische Gefangene wird immer schlimmer. Vor allem die rechtswidrigen Praktiken gegen kranke politische Gefangene haben einen weiteren Extrempunkt erreicht. Eine dieser Gefangenen ist Şehriban Mimkara. Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich von Tag zu Tag. Sie wurde zuletzt im April nach ihrer Operation untersucht. In den dazwischen liegenden fünf Monaten wurde sie nicht ins Krankenhaus gebracht.“
Der Krebs streut
Binici warnte, dass sich der Krebs ausbreiten könne, wenn nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen würden: „Im Gefängnis gibt es nicht die notwendigen Bedingungen. Kranke Gefangene haben keinen Zugang zu Medikamenten und Ärzten. Aus diesem Grund verschlechtert sich Şehribans Zustand von Tag zu Tag. Zwei Krebsgeschwüre in ihrem Kehlkopf sind immer noch da und wachsen weiter. Wir glauben, dass der Krebs auf andere Organe übergegriffen hat. Denn Şehriban gab an, dass sie vor kurzem eine plötzliche Hitze verspürt hat und ihre Fußsohlen brannten. Sie ist durch die Krankheit sehr geschwächt. Sie berichtet, sie habe Schwierigkeiten beim Schlucken.“
Rechtsorganisationen müssen etwas unternehmen
Die Gefängnisärzte seien in keiner Weise ausreichend, sagte die Anwältin und fuhr fort: „Ärzte, die ins Gefängnis gehen, erklärten, sie seien nicht befugt, jedes Medikament zu verschreiben und zu überweisen. Einige Patienten sind gezwungen, vier bis fünf Monate auf einen Transport ins Krankenhaus zu warten. Solche Praktiken verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Verfassung. Dies ist ein Verstoß gegen das Recht auf Leben und Gesundheit. Kranke Gefangene werden auf dem Sterbebett oder gleich im Sarg entlassen. Die Ministerien sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Das Gesundheitsministerium sollte sich mit dem Mangel an Ärzten in den Gefängnissen befassen. Alle Rechtsorganisationen müssen sich dafür einsetzen, dass kranke Gefangene ihr Recht auf Gesundheit in Anspruch nehmen können. Kranke Gefangene sollten so schnell wie möglich zur Behandlung freigelassen werden.“