Konya: Politische Gefangene seit 77 Tagen im Hungerstreik

Dutzende politische Gefangene im Hochsicherheitsgefängnis Ereğli befinden sich gegen die Haftbedingungen und Rechtsverletzungen seit 77 Tagen im Hungerstreik.

Im Hochsicherheitsgefängnis Ereğli in Konya befinden sich Dutzende politische Gefangenen seit dem 4. Oktober im Hungerstreik. Sie wehrten sich bis zum 16. November in Zehntagesschichten gegen die Haftbedingungen und Rechtsverletzungen in den Gefängnissen. Am 16. November schlossen sich viele weitere Gefangene der Widerstandsaktion an und der Hungerstreik findet seitdem durchgehend und unbefristet statt.

40 politische Gefangene in Einzelhaft

Zuvor waren viele politische Gefangene am 23. August aus mehreren Gefängnissen in der Türkei und Nordkurdistan nach Konya, fern von ihren Angehörigen, verlegt worden. Solche Verlegungen werden von Menschenrechtsorganisationen und Gefangenen als „Exilierungen“ bezeichnet. In Konya wurden die Gefangenen in Einzelzellen gesperrt und es wurden eine einmonatige Kommunikationssperre und ein Besuchsverbot verhängt. Die Zahl der in Einzelzellen isolierten Gefangenen stieg in den folgenden Monaten auf 40.

Isolation und schwere Rechtsverletzungen

Zur Isolation der politischen Gefangenen in den Zellen kam auch Einzelhofgang hinzu. Gleichzeitig wurden die Gefangenen aus den politischen Trakten in Blöcke mit anderen Gefangenen, vor allem mit mutmaßlichen Mitgliedern der Gülen-Sekte, verlegt. Den Gefangenen wird die Grundversorgung verweigert und ihnen wird verdorbenes Essen gegeben. Einer der Gefangenen, Yakup Brukanlı, zündete sich am 28. Oktober aus Protest gegen die Rechtsverletzungen und die schwere Isolation an. Er überlebte schwer verletzt mit Verbrennungen zweiten Grades. Obwohl er bis auf das Fleisch verbrannt war, wurde er noch am selben Tag zurück ins Gefängnis gebracht und in eine Zelle gesteckt. Er wird in Handschellen auf der Krankenstation des Gefängnisses ambulant versorgt. Der Gefängnisarzt behauptete, es sei nicht nötig, ihn ins Krankenhaus zu bringen.

Widerstand gegen das Reuegesetz

Aufgrund dieser Bedingungen hatten die Gefangenen am 16. Oktober ihren Hungerstreik begonnen. Sie richten ihren Kampf außerdem gegen den Zwang zur „Reue“. Die Freilassung von Gefangenen wird mittlerweile auch nach Ablauf der regulären Haftzeit immer öfter an ein „Reuebekenntnis“ geknüpft. Diese Regelung betrifft politische Gefangene besonders schwer.