Der Menschenrechtsverein IHD (İnsan Hakları Derneği) hat einen Bericht über die Zwangsverwaltungen in kurdischen Rathäusern veröffentlicht. Inzwischen sind in 15 Rathäusern Treuhänder der Regierung eingesetzt worden. Die bei den Kommunalwahlen am 31. März gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Demokratischen Partei der Völker (HDP) wurden abgesetzt und teilweise verhaftet. Der IHD-Bericht schafft Einblicke in die Verstöße gegen das aktive und passive Wahlrecht und enthält eine Bilanz über die Rechtsverstöße staatlicher Behörden im Zuge der Proteste gegen die Beschlagnahme der Rathäuser.
Bei der Vorstellung des Berichts am gestrigen Montag in den Vereinsräumlichkeiten in Amed (Diyarbakir) hielt der Vorsitzende Abdullah Zeytun zunächst fest, dass der im Juli 2018 in der Türkei aufgehobene Ausnahmezustand in den kurdischen Gebieten de facto anhält. Unter dem international scharf kritisierten Ausnahmezustand, der im Sommer 2016 nach dem misslungenen Putsch verhängt wurde, waren nahezu alle Grundrechte eingeschränkt, Regimechef Recep Tayyip Erdoğan konnte per Dekret regieren. 98 von 102 Kommunalverwaltungen der DBP (Partei der demokratischen Regionen) wurden in dieser Zeit per Notstandsdekret usurpiert, 65 Bürgermeister*innen inhaftiert. Erst bei den Kommunalwahlen vergangenen März zogen wieder gewählte Vertreter*innen in die Rathäuser kurdischer Städte und Gemeinden ein. Auch ein Verfassungsreferendum, mit dem das parlamentarische System auf das neue Präsidialsystem umgestellt wurde, sowie die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vom 24. Juni 2018 fanden im Ausnahmezustand statt.
Ausnahmezustand in Kurdistan ein Dauerzustand
Der IHD unterstreicht, dass der Ausnahmezustand als autoritäres Werkzeug zur Unterdrückung der politischen Opposition diente und mit der Berufung auf das nur eine Woche nach der offiziellen Aufhebung des Notstands verabschiedete Gesetzespaket mit umstrittenen Anti-Terror-Maßnahmen Gesetzesübertretungen in Kurdistan legalisiert werden.
Nach den Kommunalwahlen verweigerte die türkische Wahlbehörde YSK 47 gewählten Ko-Bürgermeister*innen, Stadtratsmitgliedern und Gemeindevorstehern, die zuvor per Notstandsdekret aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden, die Anerkennung. Bei drei von 15 Kommunalvertreter*innen handelt es sich um die am 19. August abgesetzten Oberbürgermeister*innen Adnan Selçuk Mızraklı (Amed), Bedia Özgökçe Ertan (Wan) und Ahmet Türk (Mêrdîn). Ihre Entlassung begründete die Regierung damit, dass die Politiker*innen Kontakt zu Terrororganisationen gehabt hätten. Insgesamt wurden seit August 28 Bürgermeister*innen festgenommen, gegen 15 von ihnen erging mittlerweile Haftbefehl. Bei neun von ihnen handelt es sich um Frauen.
Krise verschärft sich
Der IHD-Bericht hält fest, dass die kommunale Autonomie durch den zentralistischen Verwaltungsapparat stark eingeschränkt ist und somit ein Verstoß gegen Artikel 5393 im Kommunalgesetz vorliegt. „Die Herangehensweise der auf Krieg und Gewalt fixierten Regierung an Probleme tragen nicht zu Lösungen bei, sondern verschärfen in allen Bereichen des Lebens die Krise im Land.“ Der IHD fordert den türkischen Staat auf, den Weg für eine Demokratisierung des Landes freizumachen und die Menschenrechtsverletzungen gegen gewählte Vertreter*innen zumindest zu minimieren. Das aktive und passive Wahlrecht müsse außerdem verteidigt, anhaltende Konflikte beendet und die kurdische Frage friedlich mittels eines Dialogs zu lösen. „Andernfalls verliert die Bevölkerung gänzlich ihr Vertrauen in Wahlen.“
Der vollständige Bericht ist unter nachfolgendem Link abrufbar: https://bianet.org/system/uploads/1/files/attachments/000/002/794/original/%C4%B0HD_kayy%C4%B1m_raporu.pdf?1572874552