Geflüchtete aus Rojava in Mêrdîn verhaftet

In Mêrdîn sind mehrere Geflüchtete aus Rojava wegen vermeintlicher „YPG-Mitgliedschaft“ verhaftet worden. Die vier Männer waren 2015 vor dem IS aus Hesekê geflohen. Die angeordnete Untersuchungshaft wird mit „belastenden Aussagen“ begründet.

In der nordkurdischen Provinz Mêrdîn (tr. Mardin) sind mehrere Geflüchtete aus Rojava unter sogenannten Terrorvorwürfen verhaftet worden. Den vier Männern wird zur Last gelegt, sich „mitgliedschaftlich“ für die Volksverteidigungseinheiten (YPG) zu betätigen. Die Betroffenen stammen ursprünglich aus Hesekê im Nordosten von Syrien. 2015 flohen sie vor Angriffen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in die Türkei, wo sie als Flüchtlinge anerkannt wurden. Nun sitzen sie im Typ-E-Gefängnis von Mardin ein.

Bei den Betroffenen handelt es sich um Ibrahim el Isa, Omer Halef Terbuş, Ziya El Yusuf Suud und Abdulmuti El Terbuş. Sie alle befanden sich seit dem Wochenende in Polizeigewahrsam und wurden erst an diesem Freitag an ein Gericht überstellt. Die Strafabteilung am Amtsgericht Mardin fackelte nicht lange und erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen alle vier Männer einen Haftbefehl. Zur Begründung hieß es, gegen sie würden „belastende Aussagen“ vorliegen. Von Beweisen für eine YPG-Mitgliedschaft war nicht die Rede. Auskunft über die vorgeworfenen Aktivitäten der Beschuldigten für den im Autonomiegebiet Nord- und Ostsyriens aktiven Kampfverband gab das Gericht ebenfalls nicht. Auch wo sich die Betroffenen bei den YPG beteiligt haben sollen, ist nicht bekannt.  

Häufig beruhen Terrorvorwürfe in solchen Fällen auf Hinweisen von Denunzianten. Es ist hinreichend bekannt, dass es keinerlei Beweise in der Türkei bedarf, wenn es um Beschuldigungen im Zusammenhang mit kurdischen Strukturen geht, die als „Terrororganisationen“ kriminalisiert werden. In türkischen Gefängnissen befinden sich hunderte Kurdinnen und Kurden aus Rojava in Haft. Die meisten wurden illegal deportiert und für angebliche Straftaten, die sie in Syrien begangen haben sollen, mit lebenslangen Freiheitsstrafen in der Türkei belegt.