Entlassung von schwerkrankem Gefangenen um Jahre verschoben

Obwohl seine Haftstrafe bereits 2022 endete, wird die Entlassung des schwerkranken Gefangenen Hasan Aşa immer wieder verschoben. Der IHD spricht von Willkür und fordert seine sofortige Freilassung.

Hasan Aşa

Der kranke politische Gefangene Hasan Aşa bleibt trotz Schwerbehinderung weiterhin in Haft. Obwohl seine reguläre Haftzeit bereits endete, wurde seine Entlassung durch die zuständigen Justizgremien wiederholt verschoben – zuletzt bis 2027. Menschenrechtsorganisationen sprechen von einem willkürlichen Vorgehen.

Hasan Aşa (57) wurde erstmals 2013 in Qoser (tr. Kızıltepe) unter dem Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ und „Terrorpropaganda“ verhaftet. Nach seiner Freilassung wurde er 2015 erneut festgenommen und zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Seitdem war er in mehreren Gefängnissen in der Türkei inhaftiert, aktuell befindet er sich im Hochsicherheitsgefängnis Sincan bei Ankara.

Ein ärztliches Gutachten bescheinigt Aşa einen Behinderungsgrad von 91. Er ist auf regelmäßige Dialyse-Behandlungen angewiesen, leidet zudem unter einer Angst- und Belastungsstörung. Dennoch bewertete das dem Justizministerium unterstehende Institut für Rechtsmedizin seinen Gesundheitszustand als hafttauglich.

Die im Vollzug zu verbringende Haftzeit Aşas endete bereits 2022, seine Entlassung wurde seitdem aber mehrfach um jeweils sechs Monate verschoben. Grund dafür sind laut seinem Anwalt Erdal Kuzu unter anderem Disziplinarstrafen sowie neue Verfahren, die gegen Aşa eingeleitet wurden – häufig aufgrund von Auseinandersetzungen mit Gefängnispersonal im Zusammenhang mit seiner medizinischen Versorgung.

Mehr als ein Dutzend neuer Verfahren

Allein 15 Verfahren wurden wegen angeblicher Beamtenbeleidigung und Sachbeschädigung eingeleitet. Einige davon endeten mit Verurteilungen, andere sind noch anhängig. Laut dem letzten Schreiben der Gefängnisbehörden wurde Aşas neuer Entlassungstermin auf den 12. Juni 2027 festgelegt.

Anwalt: „Gezielte Verschleppung der Entlassung“

Rechtsanwalt Erdal Kuzu vom Ortsverband des Menschenrechtsvereins IHD in der kurdischen Provinz Mêrdîn (Mardin) kritisiert das Vorgehen scharf: „Trotz schwerster Krankheit wird Hasan Aşas Entlassung bewusst hinausgezögert. Die gegen ihn geführten Verfahren basieren oft auf seinem Gesundheitszustand – etwa auf Verhaltensauffälligkeiten im Rahmen seiner Angststörung. Das ist kein Zufall, sondern ein System.“

Auch die zahlreichen Verlegungen zwischen verschiedenen Haftanstalten, fernab seiner Familie, seien Teil dieser Strategie, so Kuzu. „Viele Anklagen basieren auf denselben Vorwürfen, dennoch wurden sie einzeln behandelt. Unser Antrag auf Zusammenlegung wurde bislang nicht beantwortet.“

Appell für sofortige Freilassung

Kuzu fordert angesichts des gesundheitlichen Zustands seines Mandanten die sofortige Haftentlassung: „Selbst wenn alle anderen Aspekte unbeachtet blieben – seine medizinische Situation macht eine weitere Inhaftierung unmenschlich.“ Zugleich verweist der Anwalt auf das politische Klima: „Während Gespräche über eine politische Lösung der kurdischen Frage wieder im Raum stehen, sollte auch das Schicksal kranker Gefangener wie Hasan Aşa neu bewertet werden.“