Arbeitszwang trotz schweren Verletzungen in JVA Rosdorf

In der Justizvollzugsanstalt Rosdorf ist ein schwerverletzter Gefangener vom Anstaltsarzt zur Arbeit verpflichtet worden. Das teilt die Solidaritätsgruppe der Gefangenengewerkschaft - Bundesweite Organisation (GG/BO) mit.

In der Justizvollzugsanstalt Rosdorf bei Göttingen ist ein schwerverletzter Gefangener vom zur Arbeit verpflichtet worden. Das teilt die Solidaritätsgruppe der Gefangenengewerkschaft - Bundesweite Organisation (GG/BO) am Mittwoch in einer Erklärung mit. Demnach ist der Gefangene, dessen Knie seit einem Sportunfall im November 2018 gemäß einem externen fachärztlichen Guachten schwer verletzt ist, bis heute nicht behandelt worden. Nun soll er trotz anhaltender Verletzung und Schmerzen wieder arbeiten gehen. Das verfügte der Anstaltsarzt der JVA Rosdorf.

Der Gefangene leide seit über sieben Monaten unter extremen Schmerzen, berichtet die Soligruppe Jena. Er könne nur auf Krücken gehen und nehme das harte Schmerzmittel Tilidin ein. „Grund dafür ist eine schwere Verletzung des Knies: Er hat einen schweren Knorpelschaden, Mikrofrakturen (kleine Brüche) sowie Knochenabsplitterungen im Kniegelenk. Eine Behandlung, die wohl auf eine OP hinauslaufen würde, wird ihm bis heute verwehrt. Dies haben zwei von drei Anstaltsärzten so mit anschließender Reha-Maßnahme angezeigt; die entsprechenden ärztlichen Atteste liegen vor.

Nun hat der Anstaltsarzt verfügt, dass der Gefangene nur noch von ihm behandelt werden dürfe. Als dieser sich in der Sprechstunde vorstellig machte, zog der Arzt fünf Zeugen hinzu. Er begutachtete das Knie nicht und schaute sich auch die Akte nicht an, sondern erklärte kurzerhand, dass der Gefangene nicht mehr krankgeschrieben werde und zur Arbeit gehen solle. Nach § 38 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes unterliegen Gefangene der Arbeitspflicht. Eine Verweigerung der Arbeit wird bestraft”, erklärt die GG/BO.

Im Hintergrund laufen nach Anzeigen des Gefangenen Ermittlungsverfahren. Doch derartige Verfahren dauern in der Regel viel zu lange, als dass die Gefangenen ihre Rechte so durchsetzen könnten, so die Gefangenengewerkschaft.

„Als Solidaritätsgruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft protestieren wir gegen diese grundsätzliche Verletzung der Gefangenenrechte – so heißt es doch in § 56 NJVollzG: ‚Die Vollzugsbehörde sorgt für die Gesundheit der oder des Gefangenen’ – und gegen die krasse Willkür des Arztes, der Anstalt und des Ministeriums. Wir rufen dazu auf, die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen. Schreibt sie an und unterstützt die Forderung nach sofortiger Freilassung des Gefangenen zwecks unverzüglicher Behandlung des schwerverletzten Knies.”

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