Zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat den kurdischen Aktivisten Mehmet Ali Yilmaz am Donnerstag wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 2. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass sich der 68-Jährige als Mitglied der PKK betätigt habe und verurteilte ihn deshalb wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Yilmaz vorgeworfen, zwischen 2015 und Juni 2017 verschiedene „PKK-Gebiete“ in Badem-Württemberg geleitet zu haben. Konkret vorgeworfen wurden ihm lediglich an sich legale und sozial adäquate Tätigkeiten, die aufgrund der vermeintlichen PKK-Mitgliedschaft allerdings als „Terrorismus“ abgeurteilt wurden. Dabei folgte das Gericht der Forderung der Anklage nach einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten in voller Höhe. Die Verteidigung kündigte nach dem Urteilsspruch an, in Revision zu gehen.
In Spanien festgenommen und ausgeliefert
Mehmet Ali Yilmaz war vor einem Jahr aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Spanien festgenommen und Anfang September an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert worden. Seitdem befindet er sich in der JVA Stuttgart in Untersuchungshaft. Als anerkannter Flüchtling lebt der Familienvater seit Jahren in der Schweiz, nachdem er aufgrund politischer Verfolgung seine Heimat Nordkurdistan verlassen musste.
Der Rechtshilfefonds AZADÎ kritisiert die Verurteilung von Mehmet Ali Yilmaz. „Während die PKK zur Zeit alles dafür tut, den neuerlichen Dialog- und Friedensprozess mit dem türkischen Staat zum Gelingen zu bringen, stellt sich die bundesdeutsche Justiz hinsichtlich ihres tatsächlichen Einflusses auf den Prozess taub“, erklärte der Kölner Verein in einer Mitteilung.
Die Hauptverhandlung gegen Yilmaz hatte am 28. Februar begonnen – einen Tag nach der öffentlichen Vorstellung des „Aufrufs für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ von Abdullah Öcalan, in dem der PKK-Mitbegründer die Organisation zur Beendigung des bewaffneten Kampfs und zur Selbstauflösung aufforderte. Sie endete mit dem gestrigen Urteil in einer Woche, in der eine erste Gruppe der Guerilla in einer öffentlichen Aktion ihre Waffen niederlegen will.
Fortgesetzte Verfolgung der PKK befeuert den Krieg
„In der Zwischenzeit hat die PKK Anfang Mai ihre Selbstauflösung beschlossen. Wenn die Bundesregierung, die Bundesanwaltschaft und die bundesdeutschen Gerichte an der Verfolgung der PKK und der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung unvermindert festhalten, stellen sie sich gegen einen Frieden in Kurdistan und im Mittleren Osten und befeuern den Krieg“, so AZADÎ.