Versammlungsverbote in kurdischen Städten dauern an

Wie üblich wurde in der nordkurdischen Stadt Colemêrg das Versammlungsverbot um weitere 15 Tage verlängert. In der Nachbarstadt Wan herrscht seit fast fünf Jahren Versammlungsverbot für jedwede oppositionelle Aktivität.

Flugblattverteilen, Stände aufbauen, Kundgebungen und Demonstrationen abhalten und viele weitere Aktivitäten sind in manchen kurdischen Provinzen bereits seit fünf Jahren nahezu pausenlos verboten. Während die AKP Großveranstaltungen in diesen Städten sogar während der Pandemie abhält, werden die Versammlungsverbote in Colemêrg (tr. Hakkari) und Wan (Van) immer von neuem um 15 Tage verlängert. In der aktuellen Verlängerung des bis zum 15. März gültigen Versammlungsverbots ist erneut von der „Einheit des Landes“ der „nationalen Sicherheit“ und der „öffentlichen Ordnung“ die Rede.

Ausgangssperren und Versammlungsverbote

Zuletzt waren am 26. Februar in Riha (Urfa) ein einmonatiges und am 21. Februar in Mêrdîn (Mardin) ein 15-tägiges Versammlungsverbot verhängt worden. Auch in Wan wurde das Versammlungsverbot am 17. Februar erneut um 15 Tage verlängert. In Dersim herrscht seit über acht Monaten ein Versammlungsverbot.

Der Menschenrechtsverein IHD erklärt in seinem Jahresbericht, dass in vier Städten und 13 zu diesen Städten gehörigen Landkreisen Dutzende Gebiete mehr als zehnmal zu militärischen „Sperrgebieten“ erklärt wurden. In manchen Regionen würden diese lokalen Ausnahmezustandsregelungen immer wieder verlängert. Darüber hinaus wurden in drei Städten, 96 Dörfern und Siedlungen in deren Umgebung dreizehnmal umfassende Ausgangssperren verhängt. Diese Maßnahmen dienen der Demoralisierung der Bevölkerung und sollen diese mit aller Gewalt von der kurdischen Freiheitsbewegung entfernen. Insbesondere im Vorfeld des 8. März und des bevorstehenden Widerstandsfestes Newroz dienen diese Repressionsmaßnahmen der Verhinderung jeglicher politischen und kulturellen Äußerung jenseits des Regimes.