Skandalöser AKP-Antrag zur Wahlsiegaberkennung

Die türkische Wahlkommission hat die Siege von sechs HDP-Bürgermeister*innen aberkannt. Im Fall von Ahmet Türk versucht die AKP ebenfalls, die Wahlsiegaberkennung durchzusetzen: „Er kommt ohnehin ins Gefängnis, gegen Türk sind mehrere Verfahren anhängig“.

Mehrere Bürgermeister*innen der Demokratischen Partei der Völker (HDP), die bei den Kommunalwahlen am 31. März in ihren Bezirken die Mehrheit der Stimmen erlangt hatten, dürfen ihre Ämter nicht antreten. Stattdessen sollen die zweitplatzierten Kandidaten nachrücken - allesamt Kandidaten der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP. Zur Begründung hieß es, die betroffenen HDP-Bürgermeister*innen seien zuvor per Dekret aus dem Staatsdienst entlassen worden und deshalb für das Amt nicht geeignet.

Der Beschluss des Hohen Wahlausschusses (YSK) war am Mittwochabend bekanntgegeben worden. Er betrifft vor allem Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der HDP und stellt eine neue Version der Zwangsverwaltung dar. Die HDP bezeichnete die YSK-Entscheidung als ein „inszeniertes politisches Komplott“. Das Vorgehen werde man nicht anerkennen, weil die Kandidat*innen zur Kommunalwahl zugelassen worden seien. Spätestens bei der Registrierung vor der Abstimmung hätte die Kommission Einspruch einlegen können. Jetzt habe sie kein Recht mehr dazu, erklärte die HDP. Betroffen sind unter anderem die Bezirke Bağlar in Amed (Diyarbakir) und Tekman in Erzîrom (Erzurum).

„Als Bürgermeister nicht geeignet – er kommt ohnehin ins Gefängnis”

In der Provinzhauptstadt Mêrdîn (Mardin) waren Ahmet Türk und Necla Figen bei den Kommunalwahlen zu den Oberbürgermeister*innen gewählt worden. Im Fall des langjährigen Politikers Türk versucht die AKP ebenfalls, seine Wahlsiegaberkennung durchzusetzen, damit das Mandat an ihren eigenen Kandidaten geht. Ein entsprechender Antrag wurde vom YSK mit dem Verweis, das Ahmet Türk nicht per Notstandsdekret abgesetzt wurde, bereits abgewiesen. Der Provinzverband der Regierungspartei hat dieser Entscheidung nun mit einer skandalösen Begründung widersprochen: „Auch wenn Ahmet Türk nicht durch ein Notstandsdekret abgesetzt wurde, so sind seine Handlungen dennoch in diesem Rahmen zu bewerten, da er aufgrund von Terror-Unterstützung seines Amtes enthoben wurde“, heißt es in dem AKP-Einspruch. Und weiter: „Gegen ihn sind eine Reihe von Verfahren anhängig, außerdem war er in Haft und wurde lediglich aufgrund seiner schlechten gesundheitlichen Verfassung entlassen. Daraus lässt sich schließen, dass er für das Amt des Bürgermeisters in einer vom Terror betroffenen Region nicht geeignet ist. Sollte sich seine gesundheitliche Situation mittlerweile verbessert haben, kommt er ohnehin ins Gefängnis.“

Türk-Mitarbeiter: „Lächerliche Begründung”

„Lächerlich”, meint Enver Ete, Mitarbeiter von Ahmet Türk. Er könne nicht nachvollziehen, wie die AKP auf „absurde Begründungen” wie diese komme. Schließlich gebe es die Möglichkeit zu sagen, dass sie die Wahlergebnisse nicht akzeptiere. Das wäre viel einfacher, so Ete.