Silopiya: Gedenken an „verschwundene“ HADEP-Politiker

In der nordkurdischen Stadt Silopiya hat eine Gedenkveranstaltung für die 2001 „verschwundenen“ HADEP-Politiker Serdar Tanış und Ebubekir Deniz stattgefunden.

Am 25. Januar 2001 wurden der Kreisvorsitzende der kurdischen Partei HADEP, Serdar Tanış, und Ebubekir Deniz aus dem Parteivorstand vom Kreiskommandanten der Militärpolizei in Silopi (kurd. Silopiya) Taşkın Akgün einbestellt. Seitdem sie das Gebäude der Militärpolizei betreten haben, sind sie „verschwunden“. Die HDP organisierte zum 20. Jahrestag des Verbrechens eine Gedenkveranstaltung in Silopiya. An der Gedenkveranstaltung unter der Parole „Wir folgen eurem Weg“ nahmen viele Menschen teil.

Wir werden ihren Weg gehen und uns niemals beugen“

Yakup Tanış berichtete, dass sein Bruder Serdar Tanış und Ebubekir Deniz bei ihrer Arbeit immer wieder zum Ziel von Drohungen durch die Sicherheitskräfte wurden: „Sie waren zwei Genossen, zwei Freunde. Serdar und Ebubekir wurden jeden Tag mit dem Tode bedroht. Doch trotz Drohungen gaben sie den Weg, an den sie glaubten, nie auf. Sie sind niemals auf ihrem Weg umgekehrt und so zu Helden des kurdischen Volkes geworden. Sie haben ihr Leben für den Kampf geopfert. Wir als ihre Familienangehörigen werden den Weg gehen, den sie gegangen sind. Wir werden uns niemals beugen."

Der HDP-Abgeordnete Hasan Özgüneş erklärte: „Wir haben unseren Kampf bis heute mit der Kraft, die wir von ihnen erhalten haben, fortgesetzt. Solange unsere Mütter existieren, werden ihre Kinder der Verfolgung widerstehen. Was auch immer der Preis sein mag, wir werden den Kampf unserer Gefallenen fortsetzen.“

HADEP

Die „Partei der Demokratie des Volkes“ (tr. Halkın Demokrasi Partisi) wurde 1994 gegründet und im März 2003 verboten. Zur Begründung des Verbots führte das Verfassungsgericht „separatistische Bestrebungen“ an. Gegen mehrere dutzend Führungsfunktionäre verhängte das Gericht ein fünfjähriges politisches Betätigungsverbot. Davon war auch der Vorsitzende Murat Bozlak betroffen. Nach dem Verbot wurde das Parteivermögen eingezogen. Am 1. September 2003 wurde Beschwerde beim EGMR eingelegt. Am 14. Dezember 2010 entschied das Straßburger Gericht, dass das Verbot der HADEP gegen die in Artikel 11 der Europäischen Konvention für Menschenrechte gewährte Organisationsfreiheit verstoßen hat.