Ein neu gegründetes Türkei-Tribunal will die vom türkischen Staat begangenen Menschenrechtsverletzungen der letzten Jahre untersuchen. Bei dem Gericht handelt es sich nicht etwa um eine von der EU oder der UN eingerichtete Institution, sondern um ein unabhängiges „Volksgericht“.
„Die Legitimität eines solchen Tribunals hängt natürlich von den Richterinnen und Richtern ab“, erklärt der belgische Verfassungsrechtler Johan Vande Lanotte, der das Tribunal initiiert hat. Die beteiligten Richter*innen sind renommierte Wissenschaftler*innen und waren teilweise für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) tätig. Dr. Johann van der Westhuizen war Verfassungsrichter in Südafrika nach dem Ende der Apartheid. Um die eigene Unabhängigkeit sicherzustellen, finanziert sich das Projekt ausschließlich über Crowdfunding.
Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden angehört
Das Gericht wird sich mit den sechs Themenkomplexen Folter, verschwundene Personen, Straflosigkeit, Presse- und Meinungsfreiheit, Gesundheitsversorgung von Gefangenen sowie dem Recht auf ein faires Verfahren mit rechtlichem Beistand beschäftigen. Hierfür wurden detaillierte Expertisen angefertigt, auf deren Grundlage die Richterinnen und Richter die Fälle untersuchen.
In Zusammenarbeit mit dem International Observatory of Human Rights (IOHR) werden zudem Webinare veranstaltet werden, bei denen Experten und Betroffene über die einzelnen Themenkomplexen sprechen.
Die erste Sitzung des Tribunals soll im ersten Quartal 2021 in Genf stattfinden. Im Verlauf des Prozesses werden Opfer verschiedener Arten von Menschenrechtsverletzungen aussagen. Alle Sitzungen des Prozesses werden live im Internet übertragen werden.
Recht auf Verteidigung für den türkischen Staat
Der Prozess ist auf fünf Verhandlungstage angelegt. Während der ersten vier Tage werden die Berichte verlesen und bewertet sowie die Zeugen angehört. Die türkische Botschaft wird über den Verlauf des Verfahrens informiert werden und kann sich zu den Vorwürfen äußern. So wird dem türkischen Staat die Möglichkeit gegeben, sich rechtlich zu verteidigen.
Entstanden ist die Idee für das Tribunal während Professor Lanottes Arbeit in seiner Anwaltskanzlei Van Steenbrugge. „Unsere Kanzlei hat mehrere Opfer von Menschenrechtsverletzungen in ihren persönlichen Verfahren verteidigt und wollte das auf eine höhere strukturelle Ebene heben. So ist ist die Idee zustande gekommen“, sagt der Verfassungsrechtler. Auch wenn die Entscheidung des Tribunals nicht rechtlich bindend ist, erhofft sich Lanotte eine Wirkung auf andere Organisationen: „Wir werden daran arbeiten, die Entscheidungen und Urteile des Tribunals bei europäischen und anderen internationalen Institutionen und vielleicht auch nationalen Gerichten außerhalb der Türkei als Präzedenzfall und Referenzpunkt bekannt zu machen.“