Ein vom Rechtsanwalt Muhsin Bilal für seinen Mandanten Adnan Selçuk Mızraklı gestellter Antrag auf Haftentlassung wegen Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus ist abgelehnt worden. Die Richter am 9. Schwurgerichtshof von Diyarbakir (Amed) machten geltend, dass die gesundheitliche Verfassung des abgesetzten Oberbürgermeisters der nordkurdischen Metropole Amed, der an einer chronischen Herzerkrankung leidet und damit zur Risikogruppe für die neuartige Lungenkrankheit Covid-19 angehört, allein für eine vorzeitige Haftentlassung nicht ausreiche. Gleichzeitig verwiesen die Richter wegen Nichtzuständigkeit des Gerichts an eine höhere Instanz.
Der Arzt Adnan Selçuk Mızraklı wurde am 19. August 2019 vom türkischen Innenministerium abgesetzt und zwei Monate später verhaftet. Im März wurde er in einem fingierten Verfahren wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation” zu einer Haftstrafe von neun Jahren und viereinhalb Monaten verurteilt. Die Anklage basierte auf den Aussagen der Kronzeugin Hicran Berna Ayverdi, die in zahlreichen Prozessen gegen kurdische Politiker*innen auftritt. Vergangene Woche wurde gegen Mızraklı ein weiteres Verfahren wegen „Propaganda für eine Terrororganisation“ eingeleitet.