Die im Iran inhaftierte kurdische Aktivistin Zeynab Jalalian ist an einen unbekannten Ort verlegt worden. Das meldet die Menschenrechtsorganisation Kurdistan Human Rights Network. Die zuletzt im Zentralgefängnis der ostkurdischen Stadt Kirmaşan (Kermanschah) inhaftierte politische Gefangene sei vergangene Nacht von iranischen Sicherheitskräften vom Frauentrakt geholt worden. Angaben zu den Gründen der Verlegung wurden nicht gemacht.
Zeynab Jalalian war erst Anfang Oktober nach Kirmaşan verlegt worden. Davor befand sie sich etwa drei Monate in einer Strafvollzugsanstalt in der knapp 1.300 Kilometer östlich gelegenen Stadt Kerman. Dorthin wurde sie im April aus der Haftanstalt Qarchak in Waramin südlich der iranischen Hauptstadt Teheran gebracht. Zuvor war sie in Xoy (Khoy) inhaftiert. Während dieser Odyssee erkrankte Jalalian an Covid-19, zudem erlitt sie während den Transporten Verletzungen durch Fesseln an den Hand- und Fußgelenken. Da diese unbehandelt blieben, leidet sie inzwischen auch an den Folgen. Informationen zu ihrer gesundheitlichen Verfassung liegen nicht vor.
Am 20. Juni hatte Jalalian einen Hungerstreik aufgenommen, um ihre Zurückbringung nach Xoy zu erwirken. Ihre Angehörigen können sie nicht besuchen, da die letzten Haftanstalten, in denen die 38-Jährige untergebracht wurde, in weiter Entfernung zum Wohnort liegen. Ähnlich wie in der Türkei, aber auch im Baskenland, wo politische Gefangene in ganz Spanien und Frankreich verteilt werden, so dass ihre Familien und Angehörigen meist hunderte Kilometer und teilweise mehr für einen Kurzbesuch reisen müssen, gehen auch die Behörden in Iran vor und verlegen die Gefangenen in möglichst weit vom Wohnort entfernte Gefängnisse.
Wer ist Zeynab Jalalian?
Die 1982 in Makû (Mako) geborene Zeynab Jalalian wurde im Sommer 2008 in Kirmaşan verhaftet und im Januar 2009 vor einem dortigen Revolutionsgericht wegen „Feindschaft zu Gott“ (moharebeh) zum Tode verurteilt. Diese Anklage wird gegen Personen erhoben, die man beschuldigt, den Staat mit Waffengewalt zu bekämpfen. Die Verurteilung Jalalians steht mit ihrer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der „Partei für ein freies Leben in Kurdistan“ (Partiya Jiyana Azad a Kurdistanê – PJAK) in Zusammenhang. Zuvor hatte sie acht Monate lang in einer Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums in Untersuchungshaft gesessen. Ihren Angaben zufolge wurde sie während dieser Zeit gefoltert. In ihrem Gerichtsverfahren, das nur wenige Minuten dauerte, hatte sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Das Todesurteil gegen Zeynab Jalalian wurde im November 2011 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Im Juni 2019 ist ihr acht Monate zuvor verhafteter Anwalt Amirsalar Davoodi wegen „Propaganda gegen den Staat“ zu 30 Jahren Haft verurteilt worden.
Zeynab Jalalian ist schwerkrank. Unter anderem leidet sie an Soor, schweren Infektionen und Wucherungen der Bindehaut. Obwohl sie dadurch Gefahr läuft, ihr Augenlicht zu verlieren, verweigern ihr die iranischen Behörden den Besuch von Fachärzten oder eine Behandlung außerhalb des Gefängnisses. Immer wieder wird sie stattdessen unter Druck gesetzt, im Fernsehen „Geständnisse“ abzulegen. Nur dann werde man ihr die erforderliche Behandlung gewähren. Jalalian weigerte sich bisher und trat bereits mehrfach aus Protest gegen die Haftbedingungen in einen Hungerstreik. Amnesty International bewertet die Verweigerung der Behandlung Jalalians als eine Praxis „gleichwertig mit Folter“ und forderte wiederholt ein Wiederaufnahmeverfahren, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht.