PKK beantragt Aufhebung des Betätigungsverbots in Deutschland

Die PKK will beim Bundesinnenministerium die Aufhebung ihres seit 1993 bestehenden Betätigungsverbots in Deutschland beantragen. Der juristische Kampf gegen die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung erreicht damit eine neue Stufe.

Die PKK will die Aufhebung ihres Betätigungsverbots in Deutschland beantragen. Der Verein für Demokratie und internationales Recht (MAF-DAD e.V.) wird in der kommenden Woche auf einer Pressekonferenz in Berlin nähere Informationen bekanntgeben. In der Einladung zu der Pressekonferenz heißt es:

„Am 26. November 1993 verfügte der damalige Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, bekanntlich ein Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkerên Kurdistan, PKK) in Deutschland. Nun beantragt die PKK die Aufhebung dieses Betätigungsverbots. Denn seit 1993 haben sich die tatsächlichen Verhältnisse derart geändert, dass die Aufrechterhaltung des Verbots nicht mehr zu rechtfertigen ist. Die PKK begeht keine Straftaten mehr in Deutschland und stellt damit keine Gefahr für die innere Sicherheit mehr dar. Auch die Ideen und Ziele der Organisation haben sich seitdem geändert. Schließlich hat sich die Türkei zu einem Regime entwickelt, das demokratische Grundsätze mit Füßen tritt.“

Auf der Pressekonferenz werden Dr. Lukas Theune und Dr. Peer Stolle als Rechtsanwälte der Antragsteller, Dîlan Akdoğan stellvertretend für die durch das PKK-Verbot kriminalisierte kurdische Community in Deutschland und Heike Geisweid als Moderatorin für MAF-DAD zu den Hintergründen des Antrags sprechen und für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Mahmut Şakar: Der juristische Kampf wird auf eine neue Ebene getragen

Wie Mahmut Şakar als Vorstandsmitglied von MAF-DAD zu dem Thema gegenüber Yeni Özgür Politika erklärte, wird seit langer Zeit auf juristischer Ebene gegen das PKK-Verbot und die daran anschließende Einstufung der kurdischen Arbeiterpartei als terroristische Organisation durch die EU gekämpft. „Das kurdische Volk betrachtet das Verbot als nicht legitim und lehnt es ab. Der Antrag auf Aufhebung des 1993 vom Bundesinnenministerium erlassene Betätigungsverbot muss auch in diesem Zusammenhang gesehen werden. Ich gehe davon aus, dass der juristische Kampf gegen das Verbot damit eine neue Stufe erreicht“, so Rechtsanwalt Mahmut Şakar.

Der Antrag wird laut Şakar beim Bundesinnenministerium gestellt. Im Falle einer Ablehnung wird Klage gegen das Ministerium vor dem Verwaltungsgericht erhoben.

Die PKK ist nach dem Verbot in Deutschland 2002 auf die „Terrorliste“ der EU aufgenommen worden. Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg läuft seit 2014 ein Verfahren, das von den PKK-Mitgliedern Murat Karayilan und Duran Kalkan angestrengt wurde. Die letzte Anhörung fand am 31. März statt, ein Urteil ist innerhalb der nächsten sieben Monate zu erwarten.