Der kurdische Europadachverband KCDK-E hat eine Stellungnahme zur Einstufung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als terroristische Organisation abgegeben. Dass die PKK immer noch auf der „Terrorliste“ der EU geführt werde, sei im kurdischen Befreiungskampf ein wesentliches Thema, erklärte der Verband zu dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, in dem am Donnerstag eine Anhörung stattgefunden hat:
„Vor Gericht ist ein weiteres Mal aufgezeigt worden, dass diese Maßnahme ungerechtfertigt ist und alle von Abdullah Öcalan vorgelegten Lösungsvorschläge seit Jahren ignoriert werden. Basierend auf dieser Liste der EU werden alle Organisations- und Kampfformen mit kurdischem Hintergrund kriminalisiert. Die Maßnahme behindert die Meinungs- und Organisationsfreiheit im kurdischen Befreiungskampf. Das gilt vor allem für Deutschland. Durch das Verbot der PKK wird ein ganzes Volk kriminalisiert.“
„Auch Belgien ist EU-Mitglied“
Der KCDK-E verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil des belgischen Kassationsgerichts, wonach die kurdische Arbeiterpartei PKK keine „terroristische Organisation”, sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt ist: „Dass die EU und die USA trotzdem an der Einstufung der PKK als terroristische Organisation festhalten, widerspricht internationalen Rechtsprinzipien und blockiert eine politische Lösung der kurdischen Frage. Das Urteil in Brüssel bedeutete einen neuen Schritt in der PKK-Debatte und macht die Haltung der EU hinfällig. Belgien ist EU-Mitglied und hat festgestellt, dass die PKK eben keine Terrororganisation ist.“
„Der türkische Staat wird ermutigt“
Für den KCDK-E steht die EU vielmehr in der Pflicht, das Völkerrecht gegen den türkischen Staat zu verteidigen: „Die EU steht in der Verantwortung, die Massaker der türkischen Armee in Kurdistan anzuklagen, insbesondere die völkerrechtswidrige Besatzung von Efrîn. Dieser Verantwortung kommt die EU nicht nach, weil die Türkei als NATO-Partner einen Militärposten im Nahen Osten darstellt. Die türkische Armee wird mit der Einstufung der PKK als terroristische Organisation dazu ermutigt, Kurdistan rechtswidrig zu besetzen und internationale Rechtsstandards zu missachten. Diese Haltung führt dazu, dass die Probleme nicht auf politischer Ebene gelöst werden können und weiter Krieg geführt wird. Es gibt jedoch keine andere Alternative als eine politische Lösung, um diesen seit hundert Jahren andauernden Konflikt friedlich und gerecht zu lösen.“
„Das kurdische Volk hat ein Recht auf Selbstbestimmung“
Der KCDK-E weist auch darauf hin, dass die Kurdinnen und Kurden die größten Opfer im Kampf gegen die islamistische Terrororganisation „IS“ erbracht und damit einen unvergesslichen Dienst an der Menschheit geleistet haben.
Abschließend erklärt der kurdische Dachverband: „Das in Luxemburg geführte Verfahren ist von historischer Bedeutung. Das Verbot der PKK behindert das Organisations- und Existenzrecht des kurdischen Volkes. Diese Tatsache wird uns in allen Lebensbereichen immer wieder vor Augen geführt. Aus diesem Grund rufen wir die EU-Länder und die internationale Öffentlichkeit zum Handeln auf, damit das Verbot aufgehoben und dem kurdischen Volk das Selbstbestimmungsrecht zugestanden wird.“