Das Verfahren vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg zur Einstufung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als terroristische Organisation dauert seit acht Jahren an. Prozessbeteiligte sind auf der einen Seite die EU, der Europäische Rat und die Europäische Kommission und auf der anderen Seite die PKK.
Das Urteil von 2018
Der EU-Gerichtshof hat Ende 2018 entschieden, dass die Begründungen für die Einstufung der PKK als terroristische Vereinigung nicht ausreichen und die Partei zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der Liste geführt wurde.
Gegen dieses Urteil hat die EU Rechtsmittel eingelegt. England hat 2018 erneut beantragt, die PKK auf die „Terrorliste“ zu setzen. Mit derselben Argumentation wie zuvor wurde die PKK am 9. Januar 2018 automatisch erneut auf die Liste genommen. Die kurdische Seite hat am 7. März desselben Jahres gegen die neue Liste erneut geklagt.
Die EU hat zuvor eine ähnliche Methode auch gegen andere Organisationen angewendet. Wenn die Liste nach einer Gerichtsentscheidung aktualisiert wird, wird diese neue Entwicklung nicht berücksichtigt. Die Liste wird im Prinzip alle sechs Monate geprüft, manchmal kann es jedoch auch bis zu zwei Jahre dauern.
„Die Aktivitäten der PKK umfassen ein breites Spektrum“
In Luxemburg ist das Verfahren zum Widerspruch der EU gegen das erste Urteil für den Zeitraum zwischen 2014 und 2017 mit der Klage der PKK gegen die Liste ab 2018 zusammengelegt worden.
Der Rechtsbeistand der PKK beharrt darauf, dass die PKK nicht nur nach militärischen Aktionen beurteilt werden kann, sondern auch gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Aspekte berücksichtigt werden müssen. In diesem Zusammenhang wird von den Rechtsanwält:innen darauf hingewiesen, dass die Aktivitäten der PKK ein breites Spektrum an Themen wie Jugend, Kinder, Frauen, Natur und Wirtschaft umfassen.
Anhörung der Prozessbeteiligten
In der Verhandlung wurden beide Seiten angehört. Die Anhörung wurde unter anderem von den kurdischen Politikern Remzi Kartal (Kongra-Gel) und Zübeyir Aydar (KCK) beobachtet.
Rechtsanwältin Tamara Buruma, die die PKK in dem Verfahren vertritt, verwies auf das Urteil von 2018 und sagte, dass die PKK ihre Aktionen gegen militärische Ziele nie geleugnet hat. Aus der von der Gegenseite vorgelegten „Aktionsliste“ gehe nicht hervor, dass es sich dabei um terroristische Aktionen gehandelt habe. In der für 2019 vorgelegten Aktionsliste seien Angriffe auf militärische Ziele aufgeführt, die Teil des bewaffneten Konflikts seien.
„Die gesamte Liste basiert auf zwischenstaatlichen Interessen“
Zübeyir Aydar, der den Prozess als Mitglied des Exekutivrats der KCK (Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans) beobachtete, erklärte am Rande des Verfahrens gegenüber ANF, dass der kurdische Befreiungskampf zu Unrecht als terroristisch eingestuft wird. „Aus unserer Sicht ist dieser Prozess von großer Bedeutung. Wir hoffen, dass er zu unseren Gunsten ausgeht, denn wir sind im Recht und die Gegenseite hat Unrecht. Wir werden mit den Argumenten des türkischen Staates des Terrorismus beschuldigt. Die gesamte Liste basiert auf zwischenstaatlichen Interessen.“