Am 26. November jährt sich das PKK-Betätigungsverbot in Deutschland zum 27. Mal. Seit dem Verbotserlass durch den damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther werden nirgendwo außerhalb ihrer Heimatgebiete politisch aktive Kurdinnen und Kurden einer so systematischen Repressions- und Kriminalisierungspolitik ausgesetzt wie in Deutschland. Das PKK-Verbot schränkt nicht nur die politischen Teilhaberechte der kurdischen Community in Deutschland massiv ein, sondern stellt auch ein Hindernis für eine politische Lösung der kurdischen Frage im Allgemeinen dar.
Für das in Berlin ansässige kurdische Zentrum Civaka Azad ist das Grund genug, um sich tiefgehender mit den Hintergründen und Folgen des PKK-Verbots in Deutschland auseinanderzusetzen. In einer Onlineveranstaltungsreihe im November geht es um die Geschichte des Verbots, die juristischen Folgen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten in Deutschland und die politischen Perspektiven im Kampf gegen das Verbot.
Die Veranstaltungen finden donnerstags ab 19 Uhr statt und werden live über den Youtube-Channel von Civaka Azad übertragen. Die Links zu den einzelnen Veranstaltungen werden zeitnah bekanntgegeben.
Deutsch-türkische Koproduktion: Das PKK-Verbot und seine Geschichte
Die Veranstaltungsreihe beginnt am 12. November. Als Referentin eingeladen ist Nilüfer Koç. Die kurdische Politikerin und Nahostexpertin wird im Gespräch mit Civaka Azad die Hintergründe, die Geschichte und die Auswirkungen des PKK-Verbots in Deutschland erläutern. Nilüfer Koç war von 2013 bis 2019 Ko-Vorsitzende des Kurdistan Nationalkongresses und erlebte den Zeitpunkt des Verbotserlasses 1993 als Aktivistin in Deutschland hautnah mit.
In der Ankündigung heißt es:
Wir befinden uns im Jahr 1993… In der Türkei/Nordkurdistan ist gerade der erste Versuch einer friedlichen Lösungsinitiative zwischen der PKK und dem türkischen Staat gescheitert. Der damalige türkische Präsident Özal, einer der wichtigsten Befürworter einer politischen Lösung in der kurdischen Frage, starb unter mysteriösen Umständen. Und im türkischen Staatsapparat rissen die Hardliner, die auf eine militärische „Lösung“ der kurdischen Frage zielten, das Ruder an sich. Es beginnt die Zeit des schmutzigen Krieges in Kurdistan, tausende Dörfer werden geräumt, zehntausende zivile Aktivist*innen durch die Hand sogenannter unbekannter Täter. Und in der Bundesrepublik Deutschland wird das PKK-Verbot erlassen…
Das PKK-Verbot trägt eindeutig die Handschrift einer mittlerweile über 100-jährigen deutsch-türkischen Partnerschaft. Mit diesem Verbot leistet die Bundesregierung bis heute nicht nur aktive Schützenhilfe für den Krieg des türkischen Staates gegen die kurdische Freiheitsbewegung, sie diskriminiert und kriminalisiert zugleich auch eine der größten Migrantengruppen in Deutschland.
Vom „Kurden-Käfig“ zu 129b – Juristische Verfolgung der kurdischen Bewegung in Deutschland
Weiter geht es am Donnerstag, dem 19. November um 19 Uhr, mit der Kölner Rechtsanwältin Edith Lunnebach, Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle (Vorstandsvorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV) und dem kurdischen Politiker Mehmet Demir zum Thema der juristischen Verfolgung der kurdischen Bewegung in Deutschland.
Was tun gegen das PKK-Verbot?
Die dritte und letzte Veranstaltung der Reihe findet eine Woche später am 26. November statt. Mit Lukas Theune, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), Lars Harms, Vorsitzender des SSW im Landtag Schleswig-Holstein, und Monika Morres vom Rechtshilfefonds Azadî will Civaka Azad über Strategien und Ansätze von Antirepressionsarbeit und Solidarität sprechen.