München: Revision gegen Uli Bez wegen YPJ-Fahne

Die Filmemacherin Uli Bez ist im April in München wegen des Zeigens einer YPJ-Fahne freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt, im Juli wird vor dem Landgericht München erneut verhandelt.

Anfang April ist die Filmemacherin Uli Bez vor dem Amtsgericht München vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr das Teilen eines Facebook-Beitrags vorgeworfen, der die Abbildung einer Fahne der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) enthielt. Die Richterin konnte jedoch keinen ausdrücklichen Bezug zur Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) feststellen und sprach Uli Bez frei.

Die Staatsanwaltschaft ist gegen das Urteil in Revision gegangen, weshalb am 15. Juli um neun Uhr vor dem Landgericht München in der Nymphenburgerstraße 16 neu verhandelt wird.

„Ich bin eine von ca. 200 Betroffenen, die wegen dieses Vorwurfs in Bayern vor Gericht gezerrt werden, mit dem Ziel, uns einzuschüchtern und zu kriminalisieren, indem man auf Biegen und Brechen einen PKK-Bezug konstruiert. Faktisch soll aber diese Art der Strafverfolgung das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken. Stimmen, die sich für den emanzipatorischen Gesellschaftsentwurf in Rojava/Nordsyrien einsetzen, sollen eingeschüchtert werden“, erklärt Uli Bez. „Es geht hier um das Recht der Kurdinnen und Kurden in Rojava eine gleichberechtigte Gesellschaft aufzubauen. Mit der Verfolgung der YPJ/YPG-Symbole macht die Staatsanwaltschaft sich zum Handlanger der türkischen Hegemonialpolitik im Mittleren Osten.“

Die Verhandlung ist öffentlich und findet in Zimmer A 229 im zweiten Stock des Gerichtsgebäudes statt.