„Wenn Sie mich verurteilen, müssen Sie mich ins Gefängnis schicken“
Die Filmemacherin Uli Bez soll auf Facebook einen Wimpel der YPJ geteilt haben. Das Problem: Sie lebt in Bayern. In der nächsten Woche steht sie erneut in München vor Gericht.
Die Filmemacherin Uli Bez soll auf Facebook einen Wimpel der YPJ geteilt haben. Das Problem: Sie lebt in Bayern. In der nächsten Woche steht sie erneut in München vor Gericht.
Uli Bez ist eine engagierte Filmemacherin, die sich für Frauen- und Menschenrechte einsetzt. In der nächsten Woche steht sie erneut in München vor Gericht, weil sie 2017 einen Wimpel der Frauenverteidigungskräfte YPJ auf Facebook geteilt haben soll.
Die bayrische Justiz setzt scheinbar wahnhaft ihre Beschäftigung mit der Frage fort, wer sich öffentlich mit denen solidarisiert, die gerade nach fünfjährigem Kampf mit 11.000 Gefallenen die Islamisten-Miliz IS besiegt haben. Uli Bez ist eine von Hunderten Betroffenen, denen die Verwendung vermeintlich verbotener Symbole im Zusammenhang mit den Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ vorgeworfen wird. „Vor einigen Tagen haben die Kurd*innen in Syrien den IS besiegt - die Welt sollte sich darüber freuen. Derweil werden Hunderte Leute in Bayern angeklagt: Wegen Zeigens der YPJ-Wimpel“, erklärt die Münchner Filmemacherin.
Am Dienstag ist der Friedensaktivist Claus Schreer zu einer Geldstrafe von 2800 Euro verurteilt worden. Gegen den Kommunikationswissenschaftler Kerem Schamberger sind über ein Dutzend Verfahren zusammengelegt worden, ihm selbst fehlt schon der Überblick. Azad Bingöl flattern nahezu täglich Vorladungen ins Haus. Anselm Schindler soll 4400 Euro Geldstrafe zahlen. Keiner der Beschuldigten akzeptiert die Anklagen nach dem Vereinsgesetz, gegen alle ergangenen Urteile sind Rechtsmittel eingelegt worden.
Erdoğan ein Dorn im Auge
Der Prozess gegen Uli Bez wird am 5. April vor dem Amtsgericht München fortgesetzt. Am ersten Verhandlungstag am 15. März erläuterte sie vor Gericht: „Wenn man die Presseberichte zur Situation in Nordsyrien aufmerksam liest, weiß man, dass die Kurdinnen und Kurden der türkischen Regierung Erdoğan ein Dorn im Auge sind und im schlimmsten Fall nach Abzug der Amerikaner von einem Genozid durch die türkische Armee bedroht sein werden. Jeder weiß, dass die türkischen Gefängnisse voll sind mit Oppositionellen, viele Regimekritiker und Menschenrechtsaktivist*innen suchen und finden politisches Asyl in Deutschland. Unliebsame ausländische Journalisten werden aus der Türkei ausgewiesen. Das Auswärtige Amt hat Reisewarnungen für Regimekritiker ausgesprochen. Die Frauendemo zum 8. März in Istanbul wurde mit Tränengas und Knüppeln von der Polizei aufgelöst.“
Ich lasse mich nicht einschüchtern
Angesichts dieser Sachlage stellt Uli Bez fest: „Verfolgt und kriminalisiert die bayerische Staatsanwaltschaft also diejenigen, die sich für Demokratie, Meinungs- und Pressefreiheit einsetzen, macht sie sich zum Handlanger der türkischen Regierung - gegen die Kurden und gegen die Demokratie! Wenn Sie mich verurteilen, dann segeln Sie genau unter dieser Flagge von Repression und Einschüchterung. Ich lasse mich aber nicht einschüchtern. Im Gegenteil: Ich solidarisiere mich mit denen, die für Menschenrechte und Demokratie in den türkischen Knästen sitzen. Ich solidarisiere mich mit dem Kampf der Kurdinnen und Kurden für Frauenrechte und Demokratie und für die Rechte der Frauen auf der ganzen Welt! Die angedrohte Strafe kann und will ich nicht bezahlen. Wenn Sie mich verurteilen, müssen sie mich also ins Gefängnis schicken.“
Solidarität erwünscht
Der zweite Verhandlungstag gegen Uli Bez findet am 5. April um 11 Uhr am Amtsgericht München, Nymphenburgerstr. 16, im Sitzungssaal A 20 statt. Die Verhandlung ist öffentlich.