Claus Schreer zu 70 Tagessätzen verurteilt

Der Friedensaktivist Claus Schreer ist in München zu einer Geldstrafe von 2800 Euro wegen des Zeigens verbotener Symbole verurteilt worden. Gemeint sind die Fahne der YPJ und ein Öcalan-Bild.

Der Friedensaktivist Claus Schreer ist vor dem Amtsgericht München zu 70 Tagessätzen in Höhe von 40 Euro verurteilt worden, weil er auf einer Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz am 17. Februar 2018 einen Wimpel der YPJ und ein Plakat mit der Forderung „Freiheit für Abdullah Öcalan" mit der Abbildung Öcalans verwendet hat.

Das Gericht sah den Straftatbestand der Verwendung verbotener Symbole als erfüllt und verurteilte den 80-jährigen Angeklagten am heutigen zweiten Prozesstag zu insgesamt 2800 Euro Geldstrafe. Schreer und sein Anwalt kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Wie Claus Schreer nach der Urteilsverkündung gegenüber ANF erklärte, sei er nicht überrascht, es handele sich um ein klassisches Urteil der bayerischen Justiz. Weder das Bild Öcalans noch die Forderung nach seiner Freilassung sei eine Straftat, das gleiche gelte für die YPJ-Fahne und die Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots. Er werde weiterhin „Freiheit für Öcalan“ fordern, wie er es bereits vor vierzig Jahren für Nelson Mandela getan habe.

Nicht von der PKK eingeschleust

Bereits am ersten Verhandlungstag hat Claus Schreer eine ausführliche Prozesserklärung abgegeben. Heute äußerte er sich abschließend vor Gericht zum Vorwurf der Verwendung angeblich verbotener PKK-Symbole:

Die Staatsanwaltschaft behauptete erstens, dass der Wimpel der kurdischen Volksverteidigungseinheiten, den ich verwendet habe, Kennzeichen darstellen und diese von der PKK „usurpiert“ werden. Einen Beweis dafür wurde nicht erbracht, nicht einmal dafür, dass Mitglieder der PKK auf der Demonstration anwesend waren, die diese Symbole hätten usurpieren können.

Ich muss noch einmal betonen: Die kurdischen Volksverteidigungseinheiten haben 2014 zehntausende Jesidinnen und Jesiden vor den Mörderbanden des IS gerettet. Seitdem verteidigen sie Nord-Syrien gegen die Angriffe des ISund müssen sich jetzt auch noch vor einer völkerrechtwidrige Militärintervention der Türkei schützen.

Sie haben das Recht auf Selbstverteidigung, das ausdrücklich in der Charta der Vereinten Nationen verankert ist. Sie verdienen unseren Respekt und unsere Solidarität.

Im Übrigen hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dieses Verbot des Kreisverwaltungs-Referats einen Tag vor unserer Demonstration aufgehoben.

Heute – ein Jahr später – wird die Entscheidung des Gerichts von der Staatsanwaltschaft ignoriert, die Kennzeichen der YPG werden zu verbotenen Symbolen erklärt. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nicht das Geringste zu tun.

Die Staatsanwaltschaft sagt außerdem: Das Plakat mit der Abbildung Abdullah Öcalans und der Forderung „Freiheit für Öcalan“ diene der Verkörperung der PKK und unterliege dem Kennzeichnungsverbot.

Das Recht, die Freilassung eines politischen Gefangenen zu fordern, kann aber nicht strafbar sein, genau so wenig wie die Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots, außer man will das unveräußerliche Recht auf Meinungsfreiheit aus dem GG eliminieren.

Die Staatsanwaltschaft behauptet weiter, dass mit dem Plakat, der „Zusammenhalt der PKK gefördert“ wird und konstruiert sich so einen willkürlichen „Zusammenhang“ mit dem PKK-Verbot. 

Tatsache ist jedoch: Abdullah Öcalan ist der Repräsentant für eine friedliche, politische Lösung des Konflikts zwischen den Kurden und dem türkischen Staat. Er sagt, durch Gewalt lasse sich der Konflikt nicht lösen. „Die Gewalt muss endlich von der Tagesordnung der Republik verschwinden. Die einzige Alternative“ sei „eine demokratische Lösung im Rahmen der Türkei“.

Seine Vorschläge müssten eigentlich von der Bundesregierung unterstützt werden und nicht die Politik des Erdogan-Regimes, die auf Krieg und die Vernichtung der Kurden und ihrer emanzipatorischen Bestrebungen zielt.

Noch eine Richtigstellung: Das Plakat mit der Forderung „Freiheit für Öcalan“ ist nicht von der PKK in die Demonstration gegen die SIKO eingeschleust worden, sondern ich habe mir das Plakat selbst hergestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat übrigens auch nicht den geringsten Hinweis vorgebracht, dass sich die PKK meines Plakats für ihre Zwecke bedient habe, oder dass unsere Demonstration eine Unterstützungsversammlung für die PKK war.

Was heute hier verhandelt wird ist,
ob das im GG garantierte Recht auf Meinungsfreiheit noch Gültigkeit hat,
oder ob mit Hilfe des PKK-Verbots das GG aus den Angeln gehoben wird."