Ein Freispruch, ein Strafbefehl in München

Der Prozess gegen die Filmemacherin Uli Bez wegen der öffentlichen Verwendung einer YPJ-Fahne in München hat mit einem Freispruch geendet. Der Aktivist Azad Bingöl soll hingegen 8400 Euro Strafe für das Zeigen kurdischer Symbole zahlen.

Freude bei der Filmemacherin Uli Bez: Das Amtsgericht München hat sie am Freitag vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr das Teilen eines Facebook-Beitrags vorgeworfen, der die Abbildung einer Fahne der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) enthielt. Eine Strafbarkeit kommt laut Richterin nur dann in Betracht, wenn ein ausdrücklicher Bezug zur Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hergestellt wird.

Uli Bez hatte vor dem Urteilsspruch erklärt, eine Geldstrafe keinesfalls zu akzeptieren.

8400 Euro Geldstrafe für kurdische Symbole

Gegen Azad Bingöl ist in München eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 8400 Euro verhängt worden. Ihm wird in acht Fällen vorgeworfen, Symbole der YPG, YPJ, PYD und Fahnen mit der Aufschrift „Freiheit für Öcalan“ bei Demonstrationen und in den sozialen Medien gezeigt zu haben. „Natürlich werde ich dagegen Einspruch einlegen und vor Gericht gehen!“, kündigte der kurdische Aktivist an.