Vergangene Woche ist die Filmemacherin Uli Bez vor dem Amtsgericht München vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr das Teilen eines Facebook-Beitrags vorgeworfen, der die Abbildung einer Fahne der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) enthielt. Eine Strafbarkeit kommt laut Richterin nur dann in Betracht, wenn ein ausdrücklicher Bezug zur Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hergestellt wird.
Wegen der Verwendung von Symbolen mit vermeintlichem PKK-Bezug laufen jedoch noch Hunderte weitere Verfahren in Bayern und auch der Prozess gegen Uli Bez ist voraussichtlich noch nicht abgeschlossen. Für den Münchner Rechtsanwalt Hartmut Wächtler, der die Filmemacherin verteidigt hat, ist die Grenze zur Willkür deutlich überschritten. Gegenüber ANF erklärte er zur Verfolgungspraxis in der Bundesrepublik:
„Es ist absurd und eines Rechtsstaats unwürdig, dass die Strafbarkeit einer Tat durch ein internes Rundschreiben des Bundesinnenministers bestimmt wird. So ist es hier: Zwar ist die PKK seit 1993 verboten und wer ihre Embleme zeigt, macht sich wegen Verstoßes gegen das deutsche Vereinsgesetz strafbar. Die Handhabung dieser Vorschrift wurde aber immer mehr ausgedehnt. Bedenklich war schon die Praxis der letzten Jahre, dass selbst das Zeigen von Öcalan-Porträts – zum Beispiel mit dem Zusatz: Freiheit für Öcalan! – als strafbar angesehen wurde. Mit der jüngsten Verschärfung der Praxis wird die Grenze zur Willkür deutlich überschritten. Nach dem internen Erlass des Innenministers, der 2017 nur an die Sicherheitsbehörden der Länder verschickt wurde, macht sich auch strafbar, wer die Embleme von PKK-beeinflussten Organisationen wie der syrischen YPG und YPJ zeigt. Beide sind nicht verboten und wurden sogar von unseren Medien als Eziden-Retter gefeiert, gelten aber aus Sicht des Innenministers als so stark von der PKK bestimmt, dass die Polizei einschreitet, Häuser durchsucht werden und die Betroffenen angeklagt werden, als ob sie PKK-Symbole gezeigt hätten. Es gab auch bereits eine Reihe von Verurteilungen.“
Staatsanwaltschaft München verfolgt weiter
Den Freispruch seiner Mandantin kommentierte Wächtler so: „Bei Ulrike Bez wurde die Grenze zur Strafbarkeit noch weiter vorverlegt: Sie wurde angeklagt, weil sie den Bericht eines Betroffenen, der gerade eine Hausdurchsuchung erlebt hatte und dies auf Facebook schilderte, „geteilt“ hat, ebenso wie hunderte anderer Personen. Der erfreuliche Freispruch erfolgte nur aus subjektiven Gründen, d.h. weil die Richterin ihr abnahm, dass sie nicht die PKK propagieren wollte, sondern nur über die Hausdurchsuchung empört war. Die Staatsanwaltschaft München verfolgt weiter und wird den Freispruch nicht auf sich sitzen lassen. Der einzige, der sich darüber freuen wird, ist der türkische Präsident Erdoğan, der militärisch gegen die syrischen Kurdenverbände vorgeht.“
Auf die nächste Runde einstellen
Auch bei Uli Bez besteht nur getrübte Freude. „Natürlich freue ich mich über den Freispruch. Die Richterin hat mir geglaubt, dass es mir beim Teilen des fraglichen Facebook-Postings vor allem um die Schilderung der Hausdurchsuchung ging und nicht um das Foto mit dem YPJ-Wimpel.“
Politisch bedenklich findet sie jedoch zweierlei: „Erstens, dass das Innenministerium den verschärfenden Erlass nicht öffentlich kommuniziert hat, ihn aber rigoros anwendet. Und zweitens, dass das Leuchtturmprojekt Rojava und die YPJ/YPG vom Zeugen der Verbotsbehörde des Innenministeriums ausschließlich negativ dargestellt wurde. D.h. der deutschen Bundesregierung geht es in keiner Weise um Demokratie und Frauenrechte in Syrien. Das ist eine bittere Erkenntnis aus meinem Prozess und trübt die Freude. Und da die Staatsanwaltschaft mich nicht davonkommen lassen wird, muss ich mich wohl auf die nächste Runde einstellen.“