NAV-DEM-Vorsitzender zu Geldstrafe verurteilt

Der Ko-Vorsitzende des kurdischen Dachverbands NAV-DEM, Tahir Köçer, ist in Braunschweig zu einer Geldstrafe von 600 Euro wegen des Skandierens der Parole „Bijî Serok Apo“ verurteilt worden.

Der Ko-Vorsitzende des kurdischen Dachverbands NAV-DEM, Tahir Köçer, ist vor dem Amtsgericht in Braunschweig zu 40 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro verurteilt worden, weil er auf einer Demonstration für die Freiheit des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan am 20. Oktober 2017 die Parole „Bijî Serok Apo“ (Es lebe Apo) skandiert haben soll. Außerdem soll Köçer in einer Ansprache während der Demonstration Teilnehmende dazu ermutigt haben, entgegen der polizeilichen Auflagen Symbole vermeintlich verbotener kurdischer Organisationen zu verwenden. Dies hatte ein als Zeuge geladener Polizeibeamter vor Gericht ausgesagt und mit Videoaufnahmen von der Demonstration untermauern wollen. Allerdings gab der Beamte auch zu, weder türkisch noch kurdisch zu verstehen.

Trotzdem sah das Gericht den Strafbestand der Verwendung verbotener Symbole als erfüllt an und verurteilte den kurdischen Politiker am heutigen vierten Prozesstag zu insgesamt 600 Euro Geldstrafe. Tahir Köçer und sein Anwalt kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Gegenüber ANF erklärte Köçer nach der Urteilsverkündung, die Verbotspraxis der Bundesrepublik hinsichtlich kurdischer Symbole sei juristisch nicht tragbar und sagte: „Die Öffentlichkeit sollte wissen, dass wir unsere Werte auch weiterhin verteidigen werden“.