Kurdischer Aktivist Veysel Satılmış aus der Haft entlassen
Der kurdische Aktivist Veysel Satılmış ist nach vollständiger Verbüßung seiner Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten aus der Justizvollzugsanstalt Stuttgart entlassen worden.
Der kurdische Aktivist Veysel Satılmış ist nach vollständiger Verbüßung seiner Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten aus der Justizvollzugsanstalt Stuttgart entlassen worden.
Der kurdische Aktivist Veysel Satılmış ist an diesem Montag nach vollständiger Verbüßung seiner Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten aus der Justizvollzugsanstalt Stuttgart entlassen worden. Das teilt der Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mit. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hatte es nach einer zweijährigen Verhandlungsdauer in seinem Urteil vom 30. April 2021 als erwiesen angesehen, dass Satılmış als Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) das „PKK-Gebiet Stuttgart“ beziehungsweise die Region Baden-Württemberg verantwortlich geleitet hatte.
Eine zentrale Rolle spielte in diesem Verfahren, in dem weitere Aktive angeklagt waren, der Kronzeuge Ridvan Ö., der die Angeklagten belastete. Seine Schilderungen stellten sich im Verlauf der Verhandlungen zwar selbst für den Senat als wenig glaubwürdig dar. Dennoch hat sich das Gericht bei der Urteilsfindung auf die „zum Teil haarsträubenden Geschichten“ des Kronzeugen gestützt. Ridvan Ö. selbst wurde später zu einer Strafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die strafrechtliche Strafverfolgung von Veysel Satılmış möglich gemacht hatte die im Rahmen des § 129a/b StGB erforderliche Ermächtigung des Bundesjustizministeriums vom 6. September 2011. Es sei allerdings davon auszugehen, dass der Kurde nach seiner Entlassung nicht wirklich frei ist, erklärt AZADÎ. „Auf ihn warten vermutlich jahrelange Führungsaufsicht und Auflagen, die ihn erheblich in seiner Bewegungsfreiheit einschränken werden.“
BGH hat Stuttgarter Urteil noch gar nicht bestätigt
Die Besonderheit in diesem 129b-Verfahren ist, dass der Haftbefehl gegen Satılmış zwar aufgehoben ist und er entlassen wurde, doch lag bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor, betont der Rechtshilfefonds. „Damit ist das Urteil des OLG Stuttgart nicht rechtskräftig und der Kurde befand sich bis zur Entlassung nicht in Straf- sondern in Untersuchungshaft. Erst wenn der BGH das Stuttgarter Urteil bestätigt, erlangt es Rechtskraft.“ Für Satılmış könnte das schlimmstenfalls bedeuten, eine Restzeit zu verbüßen. „Weil aber die U-Haft angerechnet wird, bleibt ihm das hoffentlich erspart“, so AZADÎ.