Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat am Mittwoch unter dem Vorsitz von Dr. Hartmut Schnelle das Urteil im Staatsschutzverfahren gegen Ridvan Ö. verkündet. Der 37-Jährige wurde wegen PKK-Mitgliedschaft zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Ridvan Ö. ist vor demselben Strafsenat im §129a/b-Verfahren gegen vier kurdische Aktivisten und eine Aktivistin als Kronzeuge aufgetreten. Die Angeklagten wurden Ende April zu mehrjährigen Haft- bzw. Bewährungsstrafen verurteilt. Bei der Urteilsverkündung sagte der Vorsitzende Richter, dass der Senat Ridvan Ö. als „generell unzuverlässig“ beurteile und es sich bei ihm um einen „Fabulierer“ handele.
Im Verfahren gegen Ridvan Ö. selbst hingegen würdigte das Gericht zu Gunsten des Angeklagten, „dass er umfangreiche Einlassungen zur Sache und zu von anderen Personen zugunsten der PKK begangenen Taten abgegeben und dadurch Aufklärungshilfe von Gewicht geleistet hat.“ Sein umfassendes und vorbehaltloses Geständnis habe zu einer erheblichen Verkürzung der Beweisaufnahme geführt. Die Strafaussetzung zur Bewährung begründet der Senat damit, dass Ridvan Ö. „hier sozial integriert“ sei und sich von der PKK distanziert hat.
Zur Anklage gegen Ridvan Ö. ist es gekommen, weil dieser im Februar 2018 selbst den Kontakt zur Polizei gesucht hat, um in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen zu werden und sich damit einen sicheren Aufenthalt und Respekt zu verschaffen. Den Hintergrund seiner dubiosen Geschichte haben die Rechtsanwältinnen Antonia von der Behrens und Franziska Nedelmann ausführlich in dem Artikel „Aufstieg und Fall eines Kronzeugen“ dargestellt.