Iran: Wächterrat bestimmt Kandidaten für Präsidentschaftswahl

Der sogenannte Wächterrat des Mullah-Regimes in Iran hat nur sechs von 80 Bewerber:innen zur Präsidentschaftswahl zugelassen.

Vor allem Hardliner zugelassen

In Iran hat der sogenannte Wächterrat eine große Mehrheit der Kandidierenden von der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen. Von insgesamt 80 Bewerberinnen und Bewerbern wurden sechs zur Wahl zugelassen, verkündete ein Sprecher der Wahlbehörde im Staatsfernsehen. Wie erwartet wurden vor allem moderate Politiker und Bewerberinnen aus dem Reformlager abgelehnt.

Abgelehnt wurden unter anderem der ehemalige Präsident Mahmud Ahmadinedschad, der in die sogenannten „Wiener Kurdenmorde“ am 31. Juli 1989 an den PDK-I-Politikern Abdul Rahman Ghassemlou, Abdullah Ghaderi-Azar und Fadel Rasoul (Fadil Resul) verwickelt gewesen sein soll, sowie der frühere Parlamentspräsident Ali Laridschani. Dieser galt zuvor als Geheimfavorit. Begründungen für die Ablehnungen wurden nicht genannt. Der aktuelle Interimspräsident, Mohammed Mochber, wurde ebenfalls als aussichtsreicher Kandidat gehandelt, registrierte sich aber erst gar nicht für die Wahl.

Zugelassen wurden hingegen der amtierende Parlamentspräsident Mohammed Bagher Ghalibaf, der Hardliner Amirhussein Ghasisadeh Haschemi und der moderate frühere Minister Massud Peseschkian. Auch der frühere Chefunterhändler bei den Atomverhandlungen, Said Dschalili, der Islamgelehrte und frühere Minister Mostafa Purmohammadi sowie der Bürgermeister von Teheran, Alireza Sakani, können antreten.

Die Neuwahl in Iran folgt auf den Unfalltod des Präsidenten Ebrahim Raisi, der am 19. Mai bei einem Hubschrauberabsturz ums Leben gekommen war. In Iran ist der Präsident anders als in vielen anderen Ländern nicht das Staatsoberhaupt, sondern Regierungschef. Die eigentliche Macht konzentriert sich auf den „Obersten Religionsführer“ Ajatollah Ali Chamenei. Er hat auch entscheidenden Einfluss auf den Wächterrat. Dieser besteht aus zwölf systemtreuen Geistlichen und Juristen, die jeweils zur Hälfte vom Parlament gewählt und von Chamenei ernannt werden.