Der Dachverband kurdischer Vereine in Deutschland NAV-DEM hatte für den 17. März 2018 eine Versammlung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz in Hannover angemeldet. Im Rahmen der Newroz-Feier sollte auch die Situation im kurdisch besiedelten Kanton Efrîn in Nordsyrien thematisiert werden. Die Stadt Hannover hatte angekündigt, diese Versammlung zu verbieten, weil sie angeblich der Propaganda der PKK diene. NAV-DEM hat daraufhin seine Anmeldung zurückgezogen. Eine von einem Bündnis aus Abgeordneten, linken Gruppen und migrantischen Organisationen danach angemeldete Versammlung, die sich unter anderem gegen das angekündigte Verbot der Newroz-Versammlung richten sollte, soll nun auch von der Stadt Hannover verboten werden. Die Versammlungsbehörde behauptet, es handele sich bei der Bündnisdemonstration um eine reine Ersatzveranstaltung.
Die Bürgerrechtsorganisationen Internationale Liga für Menschenrechte e.V. (ILMR), Komitee für Grundrechte und Demokratie, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) verurteilen diesen massiven und ungerechtfertigten Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Newroz-Feiern und Newroz-Versammlungen sind zentrale Veranstaltungen für die kurdische Bevölkerung. Sie konnten bisher jedes Jahr stattfinden – auch in Hannover. Die jetzige Verbotspraxis hat nichts mit einer angeblich neuen Erkenntnislage zu tun, sondern ist Ausdruck eines verschärften Vorgehens der Behörden gegen Kurdinnen und Kurden in Deutschland. Damit reagieren die deutschen Behörden auf ständige Forderungen aus der Türkei, gegen die kurdische Bewegung stärker vorzugehen.
„Während deutsche Waffen beim völkerrechtswidrigen Angriff auf Nordsyrien eingesetzt werden, beschränken die deutschen Behörden die dagegen gerichteten Proteste; sie machen sich mit dieser Verletzung von Grundrechten zum verlängerten Arm der Erdoğan-Türkei“, kritisiert Rechtsanwältin Franziska Nedelmann, die stellvertretende Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV).
Die Internationale Liga für Menschenrechte e.V. (ILMR), das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) rufen zu Protesten gegen die Verbote auf.