Prozess gegen Kurden wegen PKK-Mitgliedschaft am OLG Koblenz

Die Hauptverhandlung im Strafprozess gegen Alaaddin Altan vor dem 5. Strafsenat am OLG Koblenz hat heute begonnen. Der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. fordert aufgrund der aktuellen Entwicklungen eine Abkehr der deutschen Justiz von dieser Kriminalisierung.

Weiterer PKK-Prozess in Deutschland

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wirft dem 30-jährigen kurdischen Aktivisten vor, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gewesen zu sein und die Gebiete Mainz, Sachsen und Bremen geleitet zu haben. Deshalb klagt sie Alaaddin Altan wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB an. Individueller Straftaten, unabhängig der bloßen Mitgliedschaft in der PKK, wird er nicht beschuldigt – wie in sogenannten PKK-Verfahren üblich.

Konkret soll Alaaddin Altan unter anderem an Protesten gegen den Einsatz von Chemiewaffen durch das türkische Militär teilgenommen haben, Solidarität mit dem vom selbsternannten Islamischen Staat und der Türkei bedrängten Rojava organisiert haben und zu Großdemonstrationen für die Freilassung Abdullah Öcalans oder zu Frauenfestivals und Newroz-Feiern mobilisiert haben.

Alaaddin Altan ist im nordkurdischen Nisêbîn (tr. Nusaybin) geboren und lebt in der Schweiz. Am 21.November 2024 wurde er in Bremen festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in der JVA Koblenz. Sein Gesundheitszustand ist deutlich angegriffen und erfordert eine regelmäßige Behandlung im Krankenhaus.

Die aktuellen Entwicklungen fordern ein Umdenken

Der in Köln ansässige Verein AZADÎ e.V. richtet deutliche Worte Richtung der deutschen Justiz: „Als Rechtshilfefonds AZADÎ fordern wir den 5. Strafsenat auf, die aktuellen Entwicklungen in Kurdistan und der Türkei als Anlass zu nehmen, seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben. Der Friedensaufruf Abdullah Öcalans von Ende Februar und die Beschlüsse der PKK zur Beendigung des bewaffneten Kampfs und Auflösung der Organisation, müssen zu einer Neubewertung der tatsächlichen Umstände und einem Umdenken innerhalb der Justiz führen. Andernfalls behindern die deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften den Prozess zu einem nachhaltigen Frieden in Kurdistan und einer Demokratisierung des Mittleren Ostens.“

Weitere Verhandlungstermine sind zunächst bis Ende Juli angesetzt, mittwochs und donnerstags, jeweils um 9.30 Uhr im Saal 10 des OLG Koblenz (Regierungsstraße 7, 56068 Koblenz):
4., 5., 26. Juni sowie 2., 3., 9., 10., 30. und 31. Juli 2025.