Rote Hilfe fordert Aussetzung der Abschiebung von Mehmet Çakas

Der in Uelzen inhaftierte Kurde Mehmet Çakas soll trotz drohender Verfolgung in die Türkei abgeschoben werden. Die Rote Hilfe warnt vor einem gefährlichen Präzedenzfall und fordert die Aussetzung der Maßnahme sowie die Anerkennung seines Asylrechts.

„Gefährlicher Präzedenzfall“

Die linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe hat die sofortige Aussetzung der drohenden Abschiebung des kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas in die Türkei gefordert. Die geplante Maßnahme stelle einen „gefährlichen Präzedenzfall“ dar und gefährde grundlegende Rechte politisch aktiver Kurd:innen in Deutschland, erklärte die Organisation am Sonntag in Berlin.

„Die drohende Abschiebung von Mehmet Çakas in die Türkei ist ein alarmierendes Signal“, sagte Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe. Sie zeige, „wie deutsche Behörden bereit sind, Menschen in die Hände eines Regimes zu übergeben, das Oppositionelle systematisch verfolgt“.

Çakas war im April 2024 vom Oberlandesgericht Celle wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, zwischen 2019 und 2021 als regionaler Funktionär in Bremen tätig gewesen zu sein. Dabei ging es laut Anklage um die Organisation von Veranstaltungen, Spendensammlungen und eine Trauerrede – individuelle Straftaten wurden ihm nicht zur Last gelegt.

Çakas droht auch Knast in der Türkei

Obwohl seine reguläre Haftentlassung erst für Oktober vorgesehen ist, kann Çakas nun jederzeit abgeschoben werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte Anfang Juli erklärt, auf die weitere Vollstreckung der Strafe zu verzichten, sollte die Abschiebung vollzogen werden. Besorgniserregend ist dabei insbesondere, dass Çakas in der Türkei ein weiteres Strafverfahren wegen desselben Vorwurfs droht. Angesichts der bekannten menschenrechtlichen Defizite in türkischen Gefängnissen sei nicht mit einem fairen Verfahren zu rechnen, so die Rote Hilfe.

Eingriff in das politische Engagement von Kurd:innen

Nach Einschätzung von Çakas’ Anwalt Björn Elberling wäre die Abschiebung ein Novum in der deutschen Rechtsprechung. Bislang sei kein in Deutschland wegen PKK-Mitgliedschaft verurteilter Aktivist in die Türkei abgeschoben worden, sagte der Jurist.

Ein Asylantrag von Çakas war vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden. Ein Eilantrag gegen diese Entscheidung wurde im Juni vom Verwaltungsgericht Lüneburg zurückgewiesen. Eine Anhörungsrüge ist derzeit anhängig, der Termin zur mündlichen Verhandlung ist für den 8. September angesetzt.

Die Rote Hilfe fordert neben dem sofortigen Abschiebestopp auch die Anerkennung von Çakas’ Asylanspruch. Die Maßnahme sei nicht nur eine individuelle Bedrohung, sondern ein Eingriff in das politische Engagement von Kurd:innen in Deutschland insgesamt.