Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig

Das deutsche Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und die Regierung damit gezwungen, ihre Politik für die Jahre nach 2030 zu konkretisieren.

Das deutsche Klimaschutzgesetz verstößt teilweise gegen die Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In dem Beschluss vom Donnerstag heißt es, dass die Kläger:innen durch die gesetzlichen Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten verletzt werden.

Da in dem Gesetz lediglich bis zum Jahr 2030 Maßnahmen für eine Emissionsverringerung vorgesehen sind, würden die Gefahren des Klimawandels auf Zeiträume danach und damit zulasten der jüngeren Generation verschoben, argumentieren die Richter:innen. Denn für die Zeit nach 2031 seien keine Vorgaben für die Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen gemacht worden.

Der Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber nun, bis Ende 2022 die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen ab 2031 näher zu regeln. Die bis 2030 festgelegten Klimaschutzziele seien dagegen nicht zu beanstanden.

Auslöser für das Urteil waren vier Verfassungsbeschwerden, hinter denen unter anderem Bewohner:innen der Insel Pellworm stehen, die argumentieren, dass der landwirtschaftliche Betrieb ihrer Familie durch den Klimawandel zerstört werde. Auch Luisa Neubauer von Fridays for Future gehört zu den Einzelkläger:innen, die von Organisationen wie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch und Greenpeace unterstützt werden.