Jugendlicher im Ilisu-Stausee ertrunken

Der vor wenigen Tagen in Betrieb genommene Ilisu-Staudamm hat in Nordkurdistan ein erstes Todesopfer geopfert. Ein Sechzehnjähriger ist in Bismîl beim Schwimmen ertrunken.

Am 19. Mai ist die umstrittene Ilisu-Talsperre in Betrieb genommen worden, am Mittwoch gab es das erste Todesopfer. Bei dem Toten handelt es sich um den sechzehnjährigen Emre Üzüm, der in dem Stausee in Höhe des Weilers Qesirkê (türk. Şahinli) in Bismîl mit Freunden zum Abkühlen ins Wasser gegangen war. Als der Junge im Wasser verschwand, riefen seine Freunde Hilfe. Emre Üzüm wurde von Angehörigen und Freunden aus dem Stausee gezogen und ins Krankenhaus gebracht. Dort konnte nur noch sein Tod festgestellt werden. Sein Leichnam wurde in Êlih (türk. Batman) begraben.

Der Ilisu-Staudamm, der seit den fünfziger Jahren in Planung war, ist hochumstritten – unter anderem, weil die Kulturstätte Heskîf (türk. Hasankeyf) in der Provinz Êlih geflutet wurde. Nach Angaben der „Initiative zur Rettung von Hasankeyf“ stehen inzwischen 80 Prozent der zwölftausend Jahre alten antiken Stadt unter Wasser, mehr als 80.000 Bewohnerinnen und Bewohner wurden vertrieben. Wie viele Tierarten aussterben werden, weiß niemand, denn die Ergebnisse biologischer Untersuchungen wurden nicht abgeschlossen, bereits vorliegende Ergebnisse werden der Öffentlichkeit vorenthalten. Die Leopardenbarbe oder die Euphrat-Weichschildkröte dürften aussterben und mit ihnen viele andere. Auch etliche Pflanzenarten werden verschwinden.

Im Februar 2019 war eine Klage eines Kollektivs aus Archäologieprofessoren, Architekten, Journalisten und Juristen gegen die Flutung von Heskîf vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Die Beschwerdeführer*innen hatten unter anderem ins Feld geführt, dass mit dem Verschwinden der Stadt und ihren Artefakten das Menschenrecht auf Bildung der kommenden Generationen verletzt werde. Das Straßburger Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Aus den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich kein individuelles Recht auf Schutz einzelner Kulturdenkmäler ableiten, hieß es in der Entscheidung.