DAANES verurteilt Drohnenmord an kurdischen Journalistinnen

Die Demokratische Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien hat den türkischen Drohnenmord an den Journalistinnen Gülistan Tara und Hêro Bahadîn in Südkurdistan als Kriegsverbrechen verurteilt und internationale Maßnahmen gefordert.

Kriegsverbrechen

Die Demokratische Selbstverwaltung in der Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat die Tötung zweier kurdischer Journalistinnen durch eine Drohne der Türkei scharf verurteilt. In einer Mitteilung bezeichnete die Pressestelle der DAANES am Samstag den Drohnenmord an Gülistan Tara und Hêro Bahadîn als Kriegsverbrechen, das eine Untersuchung durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) rechtfertige. „Außerdem fordern wir die internationale Gemeinschaft zur Ergreifung von Maßnahmen auf, um die türkische Gewaltwelle zu stoppen“, hieß es.

Gülistan Tara und Hêro Bahadîn befanden sich am Freitag mit weiteren Medienschaffenden im östlich der südkurdischen Metropole Silêmanî gelegenen Bezirk Seyîdsadiq, als ihr Fahrzeug wahrscheinlich von einer Lenkrakete einer türkischen Killerdrohne erfasst wurde und es in Flammen aufgehen ließ. Die 27 und 40 Jahre alten Frauen waren für das Medienunternehmen CHATR Media Group tätig und hielten sich für eine Reportagereise in der Region auf. Sechs weitere Presseleute, darunter der schwer verwundete Rêbîn Bekir (30), wurden bei dem Angriff verletzt.


„Der für Gülistan Tara und Hêro Bahadîn tödliche Angriff in der Kurdistan-Region des Irak reiht sich ein in eine lange Kette von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die der türkische Staat im Sinne seiner antikurdischen Gesinnung und zugunsten seines Besatzungsfeldzugs verübt, um die Errungenschaften unseres Volkes zu vernichten. Dass auch Journalistinnen und Journalisten gezielt angegriffen werden, verdeutlicht die Feindschaft der Türkei gegenüber den Menschenrechten und ihrer Absicht, die Wahrheit zu verschleiern, die das Erkennen der Wirklichkeit ist.“

Völlige Straffreiheit für Verstöße gegen das Völkerrecht durch Türkei

Die Presseabteilung der DAANES kritisierte zudem, dass in den Siedlungsgebieten der kurdischen Bevölkerung, einschließlich Nord- und Ostsyrien, seit langem eine völlige Straffreiheit für Verstöße gegen das Völkerrecht durch die türkische Armee herrsche. „Eine unabhängige und unparteiische Untersuchung ist daher nicht nur zwingend erforderlich, sondern längst überfällig.“ Auch müssten zivilrechtliche Organisationen aktiv werden, um Ankara zur Verantwortung zu ziehen und den türkischen Staatsterror in der KRI wie in der DAANES zu beenden.

Kriegsverbrechen

Kriegsverbrechen sind Verstöße gegen das Völkerrecht, die von Angehörigen einer Armee an einer gegnerischen Partei oder gegenüber unbeteiligten Dritten begangen werden. Dazu zählen Angriffe auf die Zivilbevölkerung und auf zivile Ziele, die keinem militärischen Zweck dienen. Der Angriff, dem kurdische Journalist:innen gestern in Silêmanî ausgesetzt waren, könnte der Definition des humanitären Völkerrechts für unterschiedslose Angriffe entsprechen und damit ein Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b des Römischen Statuts des IStGH darstellen. Auch die Tötung sich ergebender gegnerischer Soldaten, Plünderungen, Vergewaltigungen, der Einsatz biologischer oder chemischer Waffen und jede Art von Folter – Verbrechen, die laut Menschenrechtsorganisationen in der türkischen Besatzungszone Nordsyriens zum Alltag gehören oder an der PKK-Guerilla in Südkurdistan begangen werden – sind laut dem Völkerrecht verboten. Zu den grausamsten Verbrechen, die in einem Krieg begangen werden können, gehört der Völkermord.