410 Familien beantragen Rückkehr aus dem Hol-Camp

In der vergangenen Woche ist beschlossen worden, dass Frauen und Kinder aus Nord- und Ostsyrien, die im Camp Hol untergebracht sind, in ihre Wohnorte zurückkehren können. Mittlerweile haben 410 Familien Antrag auf das Rückkehrrecht gestellt.

Seit vergangenen Samstag können die im Hol-Camp untergebrachten Frauen, die nicht mit dem IS in Verbindung stehen, gemeinsam mit ihren Kindern aus dem Camp Hol in ihre Heimatorte zurückkehren. Macîda Emin, aus der Leitung des Hesekê-Kantons für Geflüchtetencamps, erklärt, dass bereits 410 Familien einen Antrag auf Rückkehr gestellt haben. Die meisten Antragstellerinnen möchten nach Tebqa und Raqqa zurückkehren. Die erste Gruppe soll bereits morgen das Camp verlassen können.  

Im Hol-Camp haben mehr als 70.000 Menschen aus den Gebieten, die vom IS befreit worden sind, Zuflucht gefunden. Am 23. Mai hatte eine Delegation der „Konferenz der Stämme Syriens“ das Camp besucht und dort eine Versammlung mit der Campleitung abgehalten. Bei der Versammlung wurde schließlich das Rückkehrrecht für Menschen aus dem Camp in ihre Heimatstädte beschlossen, sofern sie sich nicht der aktiven Unterstützung des IS schuldig gemacht haben.