Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafe für Journalistin

Im Prozess gegen die kurdische Journalistin Beritan Canözer fordert die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher „Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation“ ein Strafmaß zwischen sieben und fünfzehn Jahren Haft.

Vor einem türkischen Gericht in der nordkurdischen Metropole Amed (Diyarbakir) hat heute der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen Beritan Canözer stattgefunden. Der Journalistin von der feministischen Frauennachrichtenagentur JinNews wird „Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation“ vorgeworfen. Canözer erklärte zu dem Vorwurf: „Ich akzeptiere die Aussagen der Zeugen nicht. Ich bin Journalistin und mache nur meine Arbeit.“

Staatsanwaltschaft fordert hohe Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von siebeneinhalb bis 15 Jahren Haft. Es gebe mehrere Zeugenaussagen gegen Canözer, die sich deckten und die erhobenen Vorwürfe nur bestätigten, so die Anklage.

Wichtige Teile der Akte fehlen

Eine der „Zeugen“ ist Canan Ceylan. Sie hatte nach drei Jahren Haft wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation“ vom Reuegesetz Gebrauch gemacht und im Rahmen eines Deals mit den Verfolgungsbehörden 186 Personen belastet. Canözers Anwalt, Resul Tamur, erklärte zu den Aussagen der Zeugen: „Canan Ceylan und Rıfayi Ipek haben gegen meine Mandantin ausgesagt. Wir wollen, dass die gesamten Aussagen dieser beiden Personen, so wie es das Recht verlangt, in die Akte aufgenommen werden. Die Akte ähnelt der eines Mordes ohne Opfer. Es heißt, meine Mandantin habe mit Mitgliedern der Organisation Reportagen gemacht, aber diese angeblichen Reportagen befinden sich nicht in der Akte.“

Das Verfahren soll im Oktober fortgesetzt werden.