Organisationen fordern Ende der Repression gegen kurdische Presse

Mehr als zwei Dutzend internationale Medienorganisationen warnen vor einer alarmierenden Zahl juristischer Schikanen gegen kurdische Presseleute und fordern die türkische Regierung auf, drei kürzlich verhaftete Journalist:innen freizulassen.

Internationaler Tag der Pressefreiheit

Das International Press Institute (IPI), die Media and Law Studies Association (MLSA), das Committee to Protect Journalists (CPJ) und zwei Dutzend weitere Organisationen, die sich weltweit für Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Menschenrechte einsetzen, haben die kürzliche Verhaftung von drei kurdischen Medienschaffenden in der Türkei verurteilt und die türkische Regierung aufgefordert, ihre Verpflichtung zur Pressefreiheit einzuhalten und die inhaftierten Journalist:innen unverzüglich freizulassen. „Die Türkei muss sich an ihr Pressegesetz, die Verfassung und die europäische Menschenrechtskonvention halten und davon absehen, kurdische Medien ins Visier zu nehmen, und es allen Journalist:innen ermöglichen, ihre berufliche Tätigkeit, die für eine funktionierende Demokratie unerlässlich ist, ohne Angst vor Einschüchterung auszuüben“, fordern die Organisationen in einer Erklärung zum Internationalen Tag der Pressefreiheit.

Anfang vergangener Woche waren türkische Behörden in Istanbul, Ankara und Riha (tr. Urfa) gegen kurdische Medienschaffende vorgegangen. Vier Journalistinnen und fünf Journalisten wurden festgenommen, darunter Mitglieder der Belegschaft der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA). In den ersten 24 Stunden des Gewahrsams hatten sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Drei von ihnen; Esra Solin Dal, Mehmet Aslan und Erdoğan Alayumat, sitzen mittlerweile wegen des angeblichen Verdachts der „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ in Untersuchungshaft.

 „Trotz dieser gravierenden Anschuldigung enthalten ihre Akten keine Indizien, die diese Behauptung untermauern würden“, hält die Rechtsabteilung der MLSA fest, die den Medienschaffenden anwaltliche Pro-Bono-Unterstützung bietet. Im staatsanwaltlichen Verhör seien Dal und ihre Kollegen lediglich zu ihrer journalistischen Arbeit, ihren Quellen und ihren Aktivitäten in den sozialen Medien befragt worden. Die konkrete Begründung für den angeblichen Terrorverdacht sei weiterhin unbekannt, da die Staatsanwaltschaft den Zugang zum Haftantrag mit Verweis auf eine Geheimhaltungsverfügung verweigere. MLSA legte dagegen zwar Einspruch ein, die Entscheidung steht allerdings noch aus.

Schikanen und Einschüchterungen gegen kurdische Medienschaffende

„Kurdische Medien und Journalist:innen sind in den letzten Jahren zunehmend ins Visier der türkischen Regierung geraten“, heißt es in der Erklärung weiter. „Im vergangenen Jahr wurde eine alarmierende Zahl kurdischer Medienschaffender - insgesamt neun - für bis zu sieben Monate inhaftiert. In einem anderen Fall wurden elf kurdische Presseleute unmittelbar vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Mai 2023 verhaftet. 2022 befanden sich mindestens 25 kurdische Journalist:innen in Haft.

Die Plattform Mapping Media Freedom, die Einschränkungen, Bedrohungen und Verstöße erfasst, die Medienschaffende bei ihrer Arbeit behindern oder einschränken, verzeichnete seit 2022 mindestens 43 Fälle, die 118 kurdische Journalist:innen, in der Presse tätige Personen oder Medieneinrichtungen betreffen. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Fälle juristischer Schikanen, die häufig zu Festnahmen und Inhaftierungen führen.

Anlässlich des Welttags der Pressefreiheit am 3. Mai erneuern wir daher unseren dringenden Appell an die türkischen Behörden, die Schikanen und Einschüchterungen gegen kurdische Journalist:innen einzustellen. Wir fordern sie nachdrücklich auf, die Sicherheit und den Schutz aller Journalist:innen im Einklang mit den Verpflichtungen der Türkei gemäß ihrem eigenen Pressegesetz und ihrer Verfassung zu gewährleisten. Wir fordern außerdem, dass die ständige Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts der Pressefreiheit, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt sind, eingestellt wird.“