Journalistin Rojin Altay in Istanbul zu Haftstrafe verurteilt

Die kurdische Journalistin Rojin Altay ist in Istanbul wegen„PKK-Propaganda“ zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil sie ein Foto von Sakine Cansız mit dem Text „Widerstand heißt Leben“ auf Twitter geteilt hat.

Rojin Altay, Mitarbeiterin der Tageszeitung Yeni Yaşam, ist vor dem 22. Schwurgericht Istanbul zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Journalistin war im Januar 2023 auf dem Istanbuler Flughafen Sabiha Gökçen als vermeintliches Mitglied einer Terrororganisation festgenommen und in das als Folterzentrum berüchtigte Polizeipräsidium Vatan im Istanbuler Bezirk Fatih gebracht worden. Wie in politischen Verfahren in der Türkei üblich, wurde ihr für 24 Stunden ein Rechtsbeistand vorenthalten und die Akte unter Geheimhaltung gestellt.

Angeklagt wurde Rojin Altay schließlich zunächst nur wegen „Propaganda“ für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Ihre „Straftat“ war ein Tweet mit einem Foto der 2013 in Paris vom türkischen Geheimdienst ermordeten Sakine Cansız und dem Text „Widerstand heißt Leben“, den Rojin Altay in ihrem Twitter-Account teilte. Die Angeklagte nahm an der ersten Hauptverhandlung in dem Verfahren nicht teil und wurde von Rechtsanwalt Özcan Kılıç verteidigt.

Kılıç wies darauf hin, dass das Ermittlungsverfahren gegen seine Mandantin wegen vermeintlicher PKK-Mitgliedschaft noch nicht abgeschlossen ist und die Anschuldigung der „Terrorpropaganda“ in der Akte als Beweismittel aufgeführt ist. Insofern liege ein Verfahrensfehler vor, zudem sei die Tat verjährt.

Das Gericht ließ die Argumentation der Verteidigung nicht gelten und verurteilte Rojin Altay zu einem Jahr und drei Monaten Haft. Das Strafmaß wurde damit begründet, dass die Mindeststrafe für „Organisationspropaganda“ bei einem Jahr liegt. Weil die Tat auf Twitter erfolgte, sei der Straftatbestand erschwert und müsse mit anderthalb Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Strafmildernd wurde die „gute Führung“ der Angeklagten berücksichtigt, weshalb der Strafvollzug schließlich zur Bewährung ausgesetzt wurde.