Die am Sonnabend in Istanbul festgenommene Journalistin Rojin Altay bleibt vorerst in Polizeihaft. Die zuständige Staatsanwaltschaft ließ die Frist des Gewahrsams gestern um vorläufig einen weiteren Tag verlängern. Die Hintergründe zu den Ermittlungen gegen die Korrespondentin der pro-kurdischen Zeitung „Yeni Yaşam“ will die Behörde aber weiterhin nicht preisgeben. Außerdem ist die Akte unter Geheimhaltung gestellt worden, wie Rechtsanwalt Sercan Korkmaz mitteilte.
Zur Begründung der Verfügung habe es geheißen, ein persönlicher Kontakt zwischen „der Verdächtigen und juristischen Personen sowie die Berechtigung, den Inhalt der Akte zu prüfen oder Kopien der Dokumente anzufertigen“, könne den Zweck der Ermittlungen gefährden. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine gängige Verzögerungstaktik türkischer Repressionsbehörden, um falsche Beweise zu fabrizieren. Die Methode wird standardmäßig für Fälle herangezogen, bei denen es um „Terrorverdacht“ geht.
Rojin Altay war Samstagabend am Flughafen Sabiha Gökçen in Gewahrsam genommen und kurz darauf in das als Folterzentrum berüchtigte Polizeipräsidium Vatan im Istanbuler Bezirk Fatih gebracht worden. Die Kurdin war beruflich unterwegs und befand sich auf dem Weg in die Provinz Amed (tr. Diyarbakır). Für die ersten 24 Stunden des Gewahrsams hatte die Polizei ein Anwaltsverbot erwirkt. Durch die Maßnahme wurde Altay einen Tag lang der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt.