Journalist Ziya Ataman zu 14 Jahren Haft verurteilt!

Der seit dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzende Journalist Ziya Ataman ist zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Dem ehemaligen DIHA-Korrespondenten wird Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen.

In der nordkurdischen Provinz Şirnex (Şırnak) ging am Dienstag vor dem Schwurgericht der Prozess gegen den Journalisten Ziya Ataman und 18 weitere Angeklagte zu Ende. Der 30-jährige Ataman war Korrespondent der per Staatsdekret verbotenen kurdischen Nachrichtenagentur DIHA (Dicle Haber Ajansı) und wurde im April 2016 in Ertemêtan (Edremit) verhaftet. Seitdem sitzt er im Hochsicherheitsgefängnis von Wan (Van). Heute wurde er wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation” zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und drei Monaten verurteilt. Sechs Angeklagte sprach das Gericht frei, die Übrigen wurden zu unterschiedlich hohen Haftstrafen verurteilt. In allen Fällen hatten die Verteidiger*innen einen Freispruch gefordert und kündigten nach der Urteilsverkündung an, in Berufung zu gehen.

Politisches Verfahren wegen kritischem Journalismus

Das Urteil gegen Ziya Ataman zeigt ein weiteres Mal, dass die türkischen Behörden die Justiz als politisches Werkzeug gegen Kritiker*innen einsetzen. Im Fall des 30-Jährigen war die Anklageschrift erst 20 Monate nach seiner Verhaftung eingereicht worden. Beweise gegen den Journalisten lagen nicht vor, die Anklage stützte sich lediglich auf Zeugenaussagen, die unter Folter entstanden und bereits zurückgezogen wurden.

Auch mehrere Haftverschonungsanträge des Rechtsbeistands von Ataman blieben in den letzten drei Jahren erfolglos. Der Journalist leidet unter einer Reihe von schwerwiegenden Erkrankungen, darunter einem Darmverschluss infolge einer Lähmung (Paralyse) der Darmmuskulatur. In Freiheit konnte die Blockade durch entsprechende Therapie gelöst werden, im Gefängnis hat sich die Situation Atamans aufgrund von Stress und den desolaten Haftbedingungen jedoch verschlechtert. Dennoch verwehrt ihm die Gefängnisleitung die dringend benötigte Behandlung in einem Krankenhaus. Seit zwei Jahren bleiben entsprechende Anträge unbeantwortet, nur hin und wieder findet ein Transport in die Krankenstation der Haftanstalt statt.