Der kurdische Journalist Hamdullah Bayram muss vorerst in Untersuchungshaft bleiben. Ein Strafgericht in der Provinz Riha (tr. Urfa) lehnte am Montag einen Antrag seines Verteidigers Resul Temur auf Aufhebung des Haftbefehls und Freilassung des Mitarbeiters der Zeitung „Yeni Yaşam“ ab. Begründung: Es bestehe Fluchtgefahr.
Hamdullah Bayram befindet sich seit März wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und angeblicher Unterstützung für die Organisation im Gefängnis. Seine Verteidigung geht davon aus, dass die Anschuldigungen gegen ihn im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die freie kurdische Presse stehen. Bereits einige Verhandlungstage hat es gegen Bayram gegeben, doch nun ist der Prozess auf null gestellt worden. Denn dieses und ein weiteres Verfahren gegen den Kurden wurden zu einem Verfahren zusammengelegt.
In einem Fall war Bayram bereits kurz nach seiner Verhaftung als weiterer Tatverdächtiger in ein Verfahren eingebunden worden, das sich gegen elf Kolleginnen und Kollegen richtet, von denen neun wiederum sieben Monate lang wegen „Terror“-Vorwürfen in Untersuchungshaft saßen. Das zweite Verfahren betrifft die Tätigkeit von Bayram für das per staatlichem Dekret verbotene Blatt „Özgürlükçü Demokrasi“. Ihm wird zur Last gelegt, in der Türkei – auch weiterhin – legal erscheinende Zeitungen und Zeitschriften verteilt zu haben.
Grundlage der Anschuldigungen gegen Bayram sind in beiden Verfahren von der Anklagebehörde inkriminierte Artikel, die sich inhaltlich mit politischen Geschehnissen in Kurdistan auseinandersetzen, und die Aussagen des anonymen Zeugen „K8Ç4B3L1T5“, der in einer früheren Verhandlung angab, als staatlicher Agent bei der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) tätig gewesen zu sein. Ein nicht unerheblicher Teil der Anklage besteht zudem aus Ausführungen zur PKK und ihrem Dachverband KCK (Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans). Die Staatsanwaltschaft plädiert für ein Strafmaß im oberen Bereich und fordert eine Verurteilung nach Artikel 314/1 des türkischen Strafgesetzbuches. Damit droht Bayram eine Freiheitsstrafe zwischen siebeneinhalb und fünfzehn Jahren, sollte es zu einer Verurteilung kommen.
Der Prozess gegen Bayram soll am 23. Oktober fortgesetzt werden. Aufgrund der Anberaumung eines nahegelegenen Termins ordnete das Gericht die Unterbringung des Journalisten im Hochsicherheitsgefängnis von Urfa an, statt ihn zurück in die Vollzugsanstalt Sincan bei Ankara zu bringen, wo er seit dem Frühjahr einsitzt.
Repression - Alltag für kritische Journalist:innen
Staatliche Repression, Anklagen wegen vermeintlicher Terrorunterstützung oder Präsidentenbeleidigung, Behinderungen bei der Recherche und Bedrohungen auf der Straße – all das gehört in der Türkei zum Alltag kritischer Journalist:innen. Wer aus den kurdischen Regionen des Landes berichtet, steht unter besonderer Beobachtung von Behörden und Justiz. Nach einem Bericht des Journalistenvereins DFG (Dicle Fırat Gazeteciler Derneği) befinden sich zurzeit mindestens 59 Journalistinnen und Journalisten (Stand 3. September 2023) in türkischen Gefängnissen. Damit bleibt die Türkei weltweit eines der größten Gefängnisse für Medienschaffende.