Isolationshaft ist Folter
Die kurdische Journalistin Esra Solin Dal wird seit ihrer Überstellung in das Frauengefängnis Bakırköy in Einzelhaft festgehalten. Das machte die Menschenrechtsanwältin Eren Keskin am Dienstag öffentlich. „Solin, die wegen ihrer Berichterstattung über Isolationshaft und Femizide verhaftet wurde, wird nun selbst unter den Bedingungen der Isolation festgehalten“, schrieb Keskin auf der Plattform X. Das habe sie bei einem persönlichen Gespräch mit Dal in der Istanbuler Frauenvollzugsanstalt erfahren.
Esra Solin Dal, die für die kurdische Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) arbeitet, war vergangene Woche zusammen mit zwei weiteren Medienschaffenden in Istanbul verhaftet worden. Die türkische Justiz wirft ihnen vor, „unter dem Deckmantel von Journalismus Terrorismus“ zu betreiben. Sie würden verdächtigt, Mitglieder der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein – ein Standard-Vorwurf, der von türkischen Repressionsbehörden systematisch für Menschen aus der Kiste gezogen wird, die in irgendeiner Weise mit der kurdischen Opposition, Zivilgesellschaft und der freien Presse in Verbindung stehen.
Am Wochenende war zudem bekannt geworden, dass Dal im Gefängnis einer Nacktdurchsuchung unterzogen worden ist. Wie Eren Keskin nun mitteilte, musste die Journalistin diese entwürdigende Prozedur bereits Tage zuvor in einem Istanbuler Polizeirevier erdulden. Keskin, die Ko-Vorsitzende des Menschenrechtsvereins IHD ist, verurteilte den Umgang der Behörden mit Dal. Sie beschrieb deren Situation mit den Worten: „Eine Journalistin in einer Dystopie.“ Die Verteidigung der MA-Reporterin erklärte, nach der Vollzugsleitung des Gefängnisses Bakırköy nun auch Strafanzeige gegen die Polizei zu stellen.
EGMR verurteilte Türkei wegen demütigender Nacktdurchsuchung
Leibesvisitationen in Polizeigewahrsam und in Haft haben sich im letzten Jahrzehnt wieder als beliebte Foltermethode in der Türkei etabliert. Oftmals unter Anwendung von Gewalt, finden Nacktdurchsuchungen öfter als bekannt statt und betreffen sowohl Gefangene als auch deren Angehörige, insbesondere Frauen. Die kurdische Frauenbewegung spricht in diesem Zusammenhang von „patriarchaler Dominanz“ über die Frau. Die Umstände legten eine bewusste Bloßstellung der Opfer dar.
Zwar können Leibesvisitationen laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in bestimmten Fällen notwendig sein, etwa um die Sicherheit in einem Gefängnis zu gewährleisten oder Unruhen vorzubeugen. Sie müssten jedoch in angemessener Weise durchgeführt werden. Verhalten, das darauf abzielt, Häftlinge zu demütigen oder Minderwertigkeitsgefühle auszulösen, zeugten von einem Mangel an Respekt für deren Menschenwürde und stellten eine erniedrigende Behandlung dar.
Genau solch einen Fall, der sich 2016 zugetragen hat, bezeichnete der EGMR bereits in einem Urteil gegen die Türkei als Rechtsverletzung. Dies hielt das Regime in Ankara allerdings nicht davon ab, die Praxis der Nacktdurchsuchungen fortzusetzen. Zivilrechtliche Organisationen in der Türkei, darunter mehrere Rechtsanwaltskammern aus den kurdischen Provinzen, rügen Leibesvisitationen schon seit Jahren als systematische Foltermethode.